The recently published report on the evaluation of the ESUG, the German law to facilitate the restructuring of companies, states that the changes introduced by the ESUG have been received positively overall, but that there is still room for improvement in many areas. Should the EU Restructuring Directive actually be adopted at the beginning of 2019, the legislator would have the opportunity to improve the ESUG legislation and implement the EU requirements for pre-insolvency restructuring proceedings in one bill.
In unserer Blogserie „Epic Fails bei Restrukturierungen” haben wir zuletzt über mögliche Fehler beim Interessenausgleich, beim Sozialplan und bei der
Der Bundestag hat am 8. November 2018 die von der Restrukturierungsbranche ersehnte gesetzliche Regelung zur Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen endlich auf den Weg gebracht. Es wird erwartet, dass auch der Bundesrat in Kürze seine Zustimmung erteilt.
Die Neuregelung:
BAG befragt EuGH zur Haftungseinschränkung des Erwerbers im Bereich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang aus der Insolvenz.
German legislator finally introduces tax exemption for income resulting from debt waivers in restructuring scenarios with retroactive effect.
On November 23, 2018 the German Federal Council (Bundesrat) approved the Tax Reform Act of 2018 (the “Tax Reform Act”; Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften), which was passed by the German Parliament (Bundestag) on November 8, 2018.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Grundsatzentscheidung klargestellt, dass sich ein Geschäftsführer im Falle von Rückforderungsansprüchen eines Insolvenzverwalters gemäß § 64 GmbH-Gesetz nicht auf seinen D&O-Versicherungsschutz berufen kann (Az. I-4 U 93/16).
Hintergrund war der alltägliche Fall, dass ein Geschäftsführer Zahlungen geleistet hat, obwohl das Unternehmen bereits insolvenzreif war. § 64 GmbH-Gesetz regelt, dass ein Geschäftsführer persönlich für Zahlungen, die die Gesellschaft trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geleistet hat, einstehen muss.
Einleitung
Introduction
Bundesarbeitsgericht vom 7. November 2017 – 1 AZR 186/16
Der Unternehmer bzw. Insolvenzverwalter hat vor Durchführung einer Betriebsänderung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleichsversuch grundsätzlich die Einigungsstelle anzurufen.
Sachverhalt