Seit dem 1. Januar 2019 haben Schuldner bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen neu die Möglichkeit, mittels eines Gesuchs zu verlangen, dass ungerechtfertigte Betreibungen nicht auf dem Betreibungsregisterauszug ersichtlich sind. Neben dieser neuen Möglichkeit hat das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) zusätzliche kleinere Änderungen erfahren, welche in diesem Beitrag kurz aufgezeigt werden.
Innerhalb der EU regelt die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) grenzüberschreitende Insolvenzverfahren. Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, findet die Verordnung keine direkte Anwendung auf grenzüberschreitende Insolvenzverfahren mit Bezug zur Schweiz, was die Durchführung solcher Verfahren erheblich erschwerte. Per 1. Januar 2019 traten nun jedoch Änderungen zum Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) in Kraft, welche zu einer vereinfachten Abwicklung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren führen.
Use the Lexology Navigator tool to compare the answers in this article with those from other jurisdictions.
Liquidation procedures
Eligibility
What are the eligibility criteria for initiating liquidation procedures? Are any entities explicitly barred from initiating such procedures?
Background
The German Insolvency Act says an insolvency administrator may sell a "moveable object" on which a right to separate satisfaction (Absonderungsrecht) exists if such object is in his possession. The right to separate satisfaction entitles creditors with such a right to be satisfied ahead of all other creditors from the proceeds of selling a separate pool of assets within the insolvent estate
Der frisch veröffentliche Bericht zur Evaluation des ESUG stellt fest, dass die durch das ESUG eingeführten Änderungen insgesamt positiv aufgenommen worden sind, aber an vielen Stellen noch Verbesserungsbedarf besteht. Sollte tatsächlich Anfang 2019 die EU-Restrukturierungsrichtlinie verabschiedet werden, hätte der Gesetzgeber die Möglichkeit in einem (großen) Wurf, die ESUG Regelungen zu verbessern und die Anforderungen der EU an ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren umzusetzen.
The German Federal Court of Justice has tightened its grip on company directors again. In a recent judgment on directors’ liability in insolvency situations, the Court clarified the scope of sections 60- 61 of the German Insolvency Act.
The recently published report on the evaluation of the ESUG, the German law to facilitate the restructuring of companies, states that the changes introduced by the ESUG have been received positively overall, but that there is still room for improvement in many areas. Should the EU Restructuring Directive actually be adopted at the beginning of 2019, the legislator would have the opportunity to improve the ESUG legislation and implement the EU requirements for pre-insolvency restructuring proceedings in one bill.
In unserer Blogserie „Epic Fails bei Restrukturierungen” haben wir zuletzt über mögliche Fehler beim Interessenausgleich, beim Sozialplan und bei der
Der Bundestag hat am 8. November 2018 die von der Restrukturierungsbranche ersehnte gesetzliche Regelung zur Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen endlich auf den Weg gebracht. Es wird erwartet, dass auch der Bundesrat in Kürze seine Zustimmung erteilt.
Die Neuregelung:
BAG befragt EuGH zur Haftungseinschränkung des Erwerbers im Bereich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang aus der Insolvenz.