Entscheidung des BGH v. 6. November 2018, Az. II ZR 199/17
Mit Urteil vom 6. November 2018 (II ZR 199/17) nimmt der BGH Stellung zur Anwendbarkeit der Existenzvernichtungs- sowie Differenzhaftung eines Gesellschafters wegen Verschmelzung einer insolventen mit einer vormals solventen GmbH im Wege der Aufnahme durch Kapitalerhöhung.
Sachverhalt
Deutsche Unternehmen, die in internationale Konzernstrukturen eingebunden sind, sehen sich oftmals mit der Herausforderung konfrontiert, dass die ihnen übergeordneten Gruppengesellschaften bestimmte Entscheidungen schlicht treffen und entsprechend (lokal) die Umsetzung erwarten. Ist aber jede “global” getroffene Entscheidung rechtlich kein Thema für die lokale deutsche Organisation? Wir zeigen, wo dies ein Fehlverständnis ist und an welchen Stellen sich arbeitsrechtliche Hindernisse auftun können.
Restrukturierungen und Transformationen
Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019)
Am 16. Juli 2019 ist eine Richtlinie in Kraft getreten, die sich u. a. mit vorinsolvenzlichen Restrukturierungmaßnahmen für Unternehmen beschäftigt.
Ein zentrales Ziel der Richtlinie ist es, präventive Restrukturierungsrahmen in den EU-Mitgliedstaaten zu fördern und zu harmonisieren. Die Richtlinie beabsichtigt, die Effizienz von nationalen Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren zu steigern und die nationalen Vorschriften und Verfahren anzugleichen.
In unserer Blogserie „Epic fails bei Restrukturierungen“ ging es zuletzt um taktische Fehler bei Verhandlungen mit Betriebsräten. In diesem Teil zeigen wir, mit welchen Maßnahmen Unternehmen schon vor Abschluss der Verhandlungen mit dem Betriebsrat die Umsetzung vorbereiten können und mit welchen Aktionen besser noch gewartet werden sollte.
By: Dr. Markus Janko
Firm: Kliment.Arbeitsrecht
In unserer Serie „Epic fails bei Restrukturierungen“ haben wir bereits diverse rechtliche und taktische Aspekte beleuchtet. Diesmal geht es um einige taktische Fehler bei Verhandlungen mit Betriebsräten, die Unternehmen verhindern können und sollten. Hierzu nachfolgender Spickzettel:
Die Zahlen passen nicht
Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 20. Juli 2018 (Az.: 4 U 93/16) soll sich der Deckungsschutz einer D&O-Versicherung nicht auf den Anspruch einer insolvent gewordenen Gesellschaft gegen ihren versicherten Vorstand oder Geschäftsführer auf Ersatz der nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geleisteten Zahlungen erstrecken (§§ 92 Abs. 2 AktG, 64 GmbHG, 130a HGB). Die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf gibt Anlass, bestehende D&O-Versicherungen einer Prüfung zu unterziehen bzw. nachzuverhandeln.
Der Sachverhalt
Background
According to German law, managing directors of limited liability companies are personally liable for payments that have been made despite insolvency. This can lead to widespread liability.
OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 29.03.2019 – 8 U 218/17
If the workplace of a severely disabled person is no longer available, the claim to employment under Section 81(4) SGB IX Social Code old version (now Section 164(4) SGB IX) will not come into effect if there is no possibility of continued employment.
Seit dem 1. Januar 2019 haben Schuldner bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen neu die Möglichkeit, mittels eines Gesuchs zu verlangen, dass ungerechtfertigte Betreibungen nicht auf dem Betreibungsregisterauszug ersichtlich sind. Neben dieser neuen Möglichkeit hat das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) zusätzliche kleinere Änderungen erfahren, welche in diesem Beitrag kurz aufgezeigt werden.