Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019)
Am 16. Juli 2019 ist eine Richtlinie in Kraft getreten, die sich u. a. mit vorinsolvenzlichen Restrukturierungmaßnahmen für Unternehmen beschäftigt.
Ein zentrales Ziel der Richtlinie ist es, präventive Restrukturierungsrahmen in den EU-Mitgliedstaaten zu fördern und zu harmonisieren. Die Richtlinie beabsichtigt, die Effizienz von nationalen Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren zu steigern und die nationalen Vorschriften und Verfahren anzugleichen.
In unserer Blogserie „Epic fails bei Restrukturierungen“ ging es zuletzt um taktische Fehler bei Verhandlungen mit Betriebsräten. In diesem Teil zeigen wir, mit welchen Maßnahmen Unternehmen schon vor Abschluss der Verhandlungen mit dem Betriebsrat die Umsetzung vorbereiten können und mit welchen Aktionen besser noch gewartet werden sollte.
Germany has notoriously broad voidability laws. As a rule of thumb, any payment by a third party has high voidability risks if the third party has no obligation to make the payment under the contract. Such payments qualify as incongruent (3 months hardening period, very few further requirements) and often qualify as gratuitous (4 years hardening period, without any further requirements). A recent decision of the German High Court has stirred hope that the Court may give some leeway to cash pool payments by group companies.
Widerlegung der Vermutung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit durch Einholung eines Sachverständigengutachtens (BGH, Beschluss vom 12. September 2019 – IX ZR 342/18)
Ein kürzlich ergangener Beschluss des BGH setzt sich mit der Frage auseinander, wie der Anfechtungsgegner der Annahme der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im Prozess entgegentreten kann.
Gerät ein Unternehmen in die wirtschaftliche Schieflage, erscheint nicht selten der Abschluss eines firmenbezogenen Sanierungstarifvertrages als Mittel der Wahl: Der Arbeitgeber verpflichtet sich, weiter in das Unternehmen zu investieren, und die Arbeitnehmer erbringen einen eigenen Sanierungsbeitrag, indem sie z.B. auf bestimmte tarifliche Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld verzichten. So hofft man, gemeinsam das Unternehmen zukunftsfit zu machen und langfristig die Arbeitsplätze zu sichern. Doch was, wenn die Sanierung scheitert und Arbeitsplätze abgebaut werden müssen?
Stellt der Insolvenzverwalter im Kündigungsschutzprozess einen Auflösungsantrag nach § 9 KSchG und löst das Arbeitsgericht daraufhin das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung auf, so erhält der Arbeitnehmer diese Abfindung aus der Insolvenzmasse (vollständig) ausbezahlt – anstatt (wie bisher angenommen) im Insolvenzverfahren nur einen Bruchteil dieser Abfindung geltend machen zu können.
Hintergrund
Regulations
On 21 April 2018, new rules regarding the handling of "group" insolvency proceedings of companies in Germany became effective.
The regulations aimed at better coordination between separate insolvency proceedings, which must be implemented for every company within a group under German insolvency rulings. Prior to the regulations becoming effective, coordination was quite difficult, due to the separate responsibilities of different courts and insolvency administrators.
Amendments to the German Insolvency Act
Mit Urteil vom 6. November 2018 hat der BGH erneut die Anforderungen an eine wirksame Ressortaufteilung bzw. Geschäftsverteilung auf Ebene der Geschäftsführung konkretisiert.
Welche Stolpersteine drohen, wenn einige Arbeitnehmer noch nach der Betriebsstilllegung für Abwicklungsarbeiten benötigt werden, zeigt der Fall Air Berlin.
Als Air Berlin im November 2017 Insolvenz anmeldete, war das Schicksal der rund 6.000 Arbeitnehmer eine der in der Presse am meisten diskutierten Fragen. Bereits ein halbes Jahr später hatten etwa 3.000 von ihnen einen neuen Arbeitsplatz gefunden, die meisten bei anderen Fluggesellschaften. Hunderte andere wurden zunächst in Transfergesellschaften betreut.
Welle von Kündigungsschutzklagen
Seit dem 1. Januar 2019 haben Schuldner bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen neu die Möglichkeit, mittels eines Gesuchs zu verlangen, dass ungerechtfertigte Betreibungen nicht auf dem Betreibungsregisterauszug ersichtlich sind. Neben dieser neuen Möglichkeit hat das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) zusätzliche kleinere Änderungen erfahren, welche in diesem Beitrag kurz aufgezeigt werden.