In unserer Blogserie „Epic fails bei Restrukturierungen“ ging es zuletzt um taktische Fehler bei Verhandlungen mit Betriebsräten. In diesem Teil zeigen wir, mit welchen Maßnahmen Unternehmen schon vor Abschluss der Verhandlungen mit dem Betriebsrat die Umsetzung vorbereiten können und mit welchen Aktionen besser noch gewartet werden sollte.

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Germany has notoriously broad voidability laws. As a rule of thumb, any payment by a third party has high voidability risks if the third party has no obligation to make the payment under the contract. Such payments qualify as incongruent (3 months hardening period, very few further requirements) and often qualify as gratuitous (4 years hardening period, without any further requirements). A recent decision of the German High Court has stirred hope that the Court may give some leeway to cash pool payments by group companies.

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Wi­der­le­gung der Ver­mu­tung ei­ner ein­ge­tre­te­nen Zah­lungs­un­fä­hig­keit durch Ein­ho­lung ei­nes Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­tens (BGH, Be­schluss vom 12. Sep­tem­ber 2019 – IX ZR 342/18)

Ein kürz­lich er­gan­ge­ner Be­schluss des BGH setzt sich mit der Fra­ge aus­ein­an­der, wie der An­fech­tungs­geg­ner der An­nah­me der Zah­lungs­un­fä­hig­keit des Schuld­ners im Pro­zess ent­ge­gen­tre­ten kann.

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Gerät ein Unternehmen in die wirtschaftliche Schieflage, erscheint nicht selten der Abschluss eines firmenbezogenen Sanierungstarifvertrages als Mittel der Wahl: Der Arbeitgeber verpflichtet sich, weiter in das Unternehmen zu investieren, und die Arbeitnehmer erbringen einen eigenen Sanierungsbeitrag, indem sie z.B. auf bestimmte tarifliche Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld verzichten. So hofft man, gemeinsam das Unternehmen zukunftsfit zu machen und langfristig die Arbeitsplätze zu sichern. Doch was, wenn die Sanierung scheitert und Arbeitsplätze abgebaut werden müssen?

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If the workplace of a severely disabled person is no longer available, the claim to employment under Section 81(4) SGB IX Social Code old version (now Section 164(4) SGB IX) will not come into effect if there is no possibility of continued employment.

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Seit dem 1. Januar 2019 haben Schuldner bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen neu die Möglichkeit, mittels eines Gesuchs zu verlangen, dass ungerechtfertigte Betreibungen nicht auf dem Betreibungsregisterauszug ersichtlich sind. Neben dieser neuen Möglichkeit hat das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) zusätzliche kleinere Änderungen erfahren, welche in diesem Beitrag kurz aufgezeigt werden.

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Innerhalb der EU regelt die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) grenzüberschreitende Insolvenzverfahren. Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, findet die Verordnung keine direkte Anwendung auf grenzüberschreitende Insolvenzverfahren mit Bezug zur Schweiz, was die Durchführung solcher Verfahren erheblich erschwerte. Per 1. Januar 2019 traten nun jedoch Änderungen zum Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) in Kraft, welche zu einer vereinfachten Abwicklung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren führen.

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In some areas, the 2017 insolvency challenge reform provided creditors with better protection against insolvency challenges by insolvency administrators. This applies in particular to instalments and other deferred payment terms arranged with business partners. Initial court decisions have been issued in the meantime. Clarification was also provided relating to instalment payments, which were frequently arranged by bailiffs within the scope of enforcement cases.

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Welche Stolpersteine drohen, wenn einige Arbeitnehmer noch nach der Betriebsstilllegung für Abwicklungsarbeiten benötigt werden, zeigt der Fall Air Berlin.

Als Air Berlin im November 2017 Insolvenz anmeldete, war das Schicksal der rund 6.000 Arbeitnehmer eine der in der Presse am meisten diskutierten Fragen. Bereits ein halbes Jahr später hatten etwa 3.000 von ihnen einen neuen Arbeitsplatz gefunden, die meisten bei anderen Fluggesellschaften. Hunderte andere wurden zunächst in Transfergesellschaften betreut.

Welle von Kündigungsschutzklagen

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Mit Urteil vom 6. November 2018 hat der BGH erneut die Anforderungen an eine wirksame Ressortaufteilung bzw. Geschäftsverteilung auf Ebene der Geschäftsführung konkretisiert.

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