Widerlegung der Vermutung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit durch Einholung eines Sachverständigengutachtens (BGH, Beschluss vom 12. September 2019 – IX ZR 342/18)
Ein kürzlich ergangener Beschluss des BGH setzt sich mit der Frage auseinander, wie der Anfechtungsgegner der Annahme der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im Prozess entgegentreten kann.
Gerät ein Unternehmen in die wirtschaftliche Schieflage, erscheint nicht selten der Abschluss eines firmenbezogenen Sanierungstarifvertrages als Mittel der Wahl: Der Arbeitgeber verpflichtet sich, weiter in das Unternehmen zu investieren, und die Arbeitnehmer erbringen einen eigenen Sanierungsbeitrag, indem sie z.B. auf bestimmte tarifliche Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld verzichten. So hofft man, gemeinsam das Unternehmen zukunftsfit zu machen und langfristig die Arbeitsplätze zu sichern. Doch was, wenn die Sanierung scheitert und Arbeitsplätze abgebaut werden müssen?
Schwerbehinderte haben das gesetzlich verbriefte Recht, dass ihr Arbeitsverhältnis entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation durchgeführt wird. Dieser Anspruch besteht aber nur insoweit, als dies für den Arbeitgeber zumutbar ist. Eine Beschäftigungsgarantie ergibt sich hieraus jedoch gerade nicht.
Sachverhalt
The German Insolvency Act (the Act) states that certain company "cash transactions" may be contested in insolvency proceedings only in limited circumstances. Earlier this year, the German Federal Court of Justice clarified that this "cash transaction privilege" does not apply to securities granted by a debtor company for shareholder loans.
Numerous energy-intensive companies having production facilities in Germany benefit from energy regulatory opportunities to reduce their electricity costs. The economic benefits of using these opportunities can be significant and quickly amount to several million euros a year. In the context of a number of recent transactions and restructurings relating to energy-intensive companies, we have analysed how the planned transaction/restructuring would affect existing energy regulatory benefits.
In some areas, the 2017 insolvency challenge reform provided creditors with better protection against insolvency challenges by insolvency administrators. This applies in particular to instalments and other deferred payment terms arranged with business partners. Initial court decisions have been issued in the meantime. Clarification was also provided relating to instalment payments, which were frequently arranged by bailiffs within the scope of enforcement cases.
Welche Stolpersteine drohen, wenn einige Arbeitnehmer noch nach der Betriebsstilllegung für Abwicklungsarbeiten benötigt werden, zeigt der Fall Air Berlin.
Als Air Berlin im November 2017 Insolvenz anmeldete, war das Schicksal der rund 6.000 Arbeitnehmer eine der in der Presse am meisten diskutierten Fragen. Bereits ein halbes Jahr später hatten etwa 3.000 von ihnen einen neuen Arbeitsplatz gefunden, die meisten bei anderen Fluggesellschaften. Hunderte andere wurden zunächst in Transfergesellschaften betreut.
Welle von Kündigungsschutzklagen
Mit Urteil vom 6. November 2018 hat der BGH erneut die Anforderungen an eine wirksame Ressortaufteilung bzw. Geschäftsverteilung auf Ebene der Geschäftsführung konkretisiert.
Regulations
On 21 April 2018, new rules regarding the handling of "group" insolvency proceedings of companies in Germany became effective.
The regulations aimed at better coordination between separate insolvency proceedings, which must be implemented for every company within a group under German insolvency rulings. Prior to the regulations becoming effective, coordination was quite difficult, due to the separate responsibilities of different courts and insolvency administrators.
Amendments to the German Insolvency Act
Stellt der Insolvenzverwalter im Kündigungsschutzprozess einen Auflösungsantrag nach § 9 KSchG und löst das Arbeitsgericht daraufhin das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung auf, so erhält der Arbeitnehmer diese Abfindung aus der Insolvenzmasse (vollständig) ausbezahlt – anstatt (wie bisher angenommen) im Insolvenzverfahren nur einen Bruchteil dieser Abfindung geltend machen zu können.
Hintergrund