Die §§ 89 – 91 StaRUG: Eigenständiger Regelungsinhalt oder lediglich klarstellender Charakter? Wir klären auf!

Die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (Restrukturierungsrichtlinie) enthält in Kapitel 4 (Art. 17, 18) besondere Vorschriften zur Insolvenzanfechtung. Diese hat der deutsche Gesetzgeber mit den §§ 89 – 91 StaRUG in nationales Recht umgesetzt. Daher lohnt sich ein vertiefter Blick auf diese Vorschriften.

Richtliniengeber möchte Finanzierungen und Zwischenfinanzierungen schützen

Die maßgeschneiderte Sanierungslösung für den Fußballverein in der Krise ist elementar für den zukünftigen Erfolg.

Das StaRUG eignet sich insbesondere für finanzielle, weniger für personelle, Restrukturierungen

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen,kurz „StaRUG″ ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten und setzt die sog. Restrukturierungsrichtlinie (Richtlinie [EU] 2019/1023) um.

The German Federal Court of Justice (Bundesgerichtshof) has clarified the conditions under which incongruent collateral, granted when an insolvency is imminent, can be contested. The burden of proof is placed on the defendant creditor to demonstrate that the action was part of a serious restructuring attempt.

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Unsere Blog-Serie führt durch die verschiedenen Phasen einer Umstrukturierung und beantwortet damit verbundene Fragen – auch abseits juristischer Themen.

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In a recent decision, the German Federal Court of Justice (BGH) further outlined the requirements for the avoidance of a transaction under insolvency law on the grounds of wilful disadvantage to creditors pursuant to section 133 of the German Insolvency Code (InsO).

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Restrukturierungen erfolgreich meistern durch Unterstützung eines Sanierungsmoderators.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) zum 1. Januar 2021 steht Unternehmen die Restrukturierung mithilfe einer sogenannten Sanierungsmoderation offen. Es handelt sich dabei um eine Restrukturierungsmöglichkeit in einem formalisierten Verfahren außerhalb eines Insolvenzverfahrens.

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Insbesondere in Restrukturierungsfällen kann es erforderlich sein, einzelne Konzerngesellschaften abzuwickeln. Hierbei sind einige Besonderheiten zu beachten.

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Nachfolgend wird die Einordnung der Umsatzsteuer in der Insolvenz als Masse- oder Insolvenzforderung und die Auswirkung auf die Gläubigerbefriedigung erläutert.

Insolvenzanträge von namhaften Projektentwicklern und Immobiliengesellschaften stellen die betroffenen Unternehmen und ihre Gläubiger vor große Herausforderungen und setzen die gesamte Immobilienbranche unter Druck. Gleichzeitig gewinnen alternative Restrukturierungsmethoden, die außerhalb oder bereits im Vorfeld eines formalen Insolvenzverfahrens stattfinden, zunehmend an Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund fällt auch vermehrt das Stichwort “StaRUG“, wenn es um die Restrukturierung von immobilienhaltenden Gesellschaften geht.

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