In a recent decision, the German Federal Court of Justice (BGH) further outlined the requirements for the avoidance of a transaction under insolvency law on the grounds of wilful disadvantage to creditors pursuant to section 133 of the German Insolvency Code (InsO).
Background
Restrukturierungen erfolgreich meistern durch Unterstützung eines Sanierungsmoderators.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) zum 1. Januar 2021 steht Unternehmen die Restrukturierung mithilfe einer sogenannten Sanierungsmoderation offen. Es handelt sich dabei um eine Restrukturierungsmöglichkeit in einem formalisierten Verfahren außerhalb eines Insolvenzverfahrens.
Insbesondere in Restrukturierungsfällen kann es erforderlich sein, einzelne Konzerngesellschaften abzuwickeln. Hierbei sind einige Besonderheiten zu beachten.
Insolvenzanträge von namhaften Projektentwicklern und Immobiliengesellschaften stellen die betroffenen Unternehmen und ihre Gläubiger vor große Herausforderungen und setzen die gesamte Immobilienbranche unter Druck. Gleichzeitig gewinnen alternative Restrukturierungsmethoden, die außerhalb oder bereits im Vorfeld eines formalen Insolvenzverfahrens stattfinden, zunehmend an Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund fällt auch vermehrt das Stichwort “StaRUG“, wenn es um die Restrukturierung von immobilienhaltenden Gesellschaften geht.
Nachfolgend wird die Einordnung der Umsatzsteuer in der Insolvenz als Masse- oder Insolvenzforderung und die Auswirkung auf die Gläubigerbefriedigung erläutert.
According to the German Federal Court of Justice (the Court), a “related party” (nahestehende Person) within the meaning of German insolvency law includes in the case of a legal entity, an indirect shareholder, provided that it holds more than 25% of the shares. Here, the Court will assume that the legal entity has advance knowledge of the financial situation of its subsidiary.
Background
Das StaRUG hat das deutsche Sanierungsrecht ergänzt. Der neu eingeführte Restrukturierungsbeauftragte kann dabei als Moderator der Sanierung fungieren.
Ein Verständnis für die Rolle des Restrukturierungsbeauftragten* erfordert einen Blick auf den Ursprung und das Ziel des StaRUG. Es wurde geschaffen, um Unternehmen präventive Instrumente zur Verfügung zu stellen, die frühzeitigere Restrukturierungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens ermöglichen.
Das StaRUG und der Restrukturierungsbeauftragte
Der Insolvenzverwalter ist vielen steuerrechtlichen Verpflichtungen ausgesetzt, deren Vernachlässigung erhebliche Sanktionen auslösen können.
Als Teil des Gesetzespakets zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts und in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019 über präventive Restrukturierungsrahmen trat am 1. Januar 2021 das Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz („StaRUG“) in Kraft. An das Gesetz hatte der Markt hohe Erwartungen geknüpft: endlich stand nun auch in Deutschland ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren zur Verfügung, das mit den Verfahren anderer Staaten wie z.B.
In StaRUG-Verfahren gehen oftmals Gesellschafterstreitigkeiten voraus oder entstehen im Laufe der Sanierung.