Das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts („SanInsFoG“) schreitet in beachtlicher Geschwindigkeit voran. Seit 14. Oktober 2020 liegt der Regierungsentwurf („RegE“) vor. Das Gesetz beinhaltet neben der Einführung des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes („StaRUG“) auch einige Änderungen in der Insolvenzordnung. Trotz der teilweise massiven Verschärfung der Geschäftsleiterpflichten durch das SanInsFoG, sieht der RegE auch eine Erleichterung gegenüber der aktuellen Rechtslage vor.

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Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, Lockerung der Zahlungsverbote, Einschränkung der Insolvenzanfechtung, Ausschluss der Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen sowie Verbraucherdarlehensverträgen, Moratorium zu Gunsten von Verbrauchern und Kleinstunternehmen betreffend wesentlicher Dauerschuldverhältnisse, weitere Regelungen

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The German Federal Constitutional Court (BVerfG) will soon issue a decision on the constitutionality of Sec. 56 of the German Insolvency Statute. According to Sec. 56, only independent natural persons can be appointed as insolvency administrators. Thus, accounting firms, law firms, and tax consulting firms cannot act as insolvency administrators. In 2013, a German law firm lodged a constitutional complaint asserting that this provision infringed its right of equality before law as well as its right of occupational freedom.

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Germany's new restructuring regime is expected to come into force 0n 1 January 2021. At the heart of the new regulation is the introduction of a so-called stabilization and restructuring framework (“SRF”) for companies. In a sea change to the traditional approach, the SRF enables a company to be restructured before insolvency proceedings have to be initiated. It is therefore expected that this new regime will have a major impact on German restructuring practice.

Introduction of a Preventive Restructuring Framework

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Die Unsicherheit, die von einer weltweiten Ausbreitung des neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 ausgeht, hat längst die deutsche Wirtschaft erreicht.

Für viele Branchen hat sich das Geschäftsklima massiv eingetrübt. Selbst wenn staatliche Hilfen ausgezahlt werden wird man sich besser früher als später ernsthafte Überlegungen zu einer umfassenden Restrukturierung machen müssen. Ein hilfreicher Weg ist die Sanierung durch Planverfahren, oft verbunden mit Schutzschirm oder sonstiger Eigenverwaltung.

Die wesentlichen Vorzüge auf einen Blick:

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In view of the impending Solvency II Directive (Directive 2009/138/EC), which will be fully applied as of 1 January 2016, and the considerable changes associated with the directive, the (German) insurance landscape will not remain in its current state.

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Teilweise Erleichterung für Geschäftsleiter – Haftungsgefahren für Zahlungen bei Insolvenzreife gegenüber der aktuellen BGH-Rechtsprechung vermindert

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Eigentümerrisiko im Insolvenzfall?

Aufgrund der angespannten Situation in der Hotelbranche treten aktuell diverse Mieter an ihre Vermieter heran und bitten um Stundung oder Erlass der Mietzahlungen für die kommende Zeit. Die Vorschläge für mögliche Kompromisse sind vielfältig – dabei ist aber immer auch die insolvenzrechtliche Situation zu beachten, um hier keine Risiken für Mieter oder Vermieter zu schaffen. Die Ausführungen dieses Beitrags gelten gleichermaßen auch für Hotelpachtverträge.

Aktuell diskutierte Kompromisse

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As a consequence of a recent amendment to the German insurance regulatory law, which entered into effect on 2 January 2014, infringements of certain compliance provisions applicable to insurance companies in Germany can constitute a criminal offence.

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Deutschland erhält ein neues Restrukturierungsrecht, und zwar voraussichtlich ab 1. Januar 2021. Herzstück der im aktuellen Gesetzesentwurf vorgesehenen Neuregelungen ist die Schaffung des sogenannten Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens („SRR“) für Unternehmen. Der SRR soll die Restrukturierung eines Unternehmens ermöglichen, bevor ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss. Die Gesetzesänderung wird daher einen großen Einfluss auf die Restrukturierungspraxis haben.

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