Wie bereits berichtet erhält Deutschland ein neues Restrukturierungsrecht für Unternehmen, dessen Herzstück der sogenannte Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen („SRR“) ist. Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz am 17. Dezember 2020 verabschiedet. Am 18. Dezember 2020 wurde das Gesetz auch durch den Bundesrat gebilligt. Es wird bereits am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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Through implementing the EU Restructuring Directive, German restructuring and insolvency law will be modernized, more effective, and enriched by new instruments.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich (Urteil v. 18.11.2020, IV ZR 2017/19) ausführlich zu der Frage geäußert, ob Ansprüche der GmbH gegen Geschäftsführer bestehen. Konkret ging es um den Ersatz von Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife von einer D&O-Versicherung zu ersetzen sind.

Der Fall:

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We are delighted to share with you our Financial Institutions Horizons 2021, which provides a snapshot of key legal topics and market trends across the globe, shaping the future of the financial institutions market.

The COVID-19 (coronavirus) pandemic triggered – in addition to health and human tragedies – the most serious economic crisis since World War II. This economic crisis has led to financial difficulties for many German companies – especially in the tourism, gastronomy, aviation, hotel, culture and event sectors. COVID-19 also affects the overall economic development in many other sectors.

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A draft bill published on 19 September 2020 intends to further develop the existing restructuring and insolvency law in Germany.

It includes fundamental amendments to German insolvency and restructuring law to stabilise the restructuring of businesses. It also ratifies the Directive (EU) 2019/1023 of the European Parliament and of the Counsel 20 June 2019 on restructuring and insolvency into German national law. The draft bill will come into force on 1 January 2021.

What does this mean for debtors and creditors?

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Nach einer umwandlungsrechtlichen Spaltung haften die übertragende Gesellschaft und die übernehmende Gesellschaft gegenüber den Versorgungsberechtigten zehn Jahre lang als Gesamtschuldner für die Pensionsverpflichtungen. Wird eine der beteiligten Gesellschaften insolvent, hat der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) einen Anspruch gegen die andere beteiligte Gesellschaft, denn der Anspruch der Versorgungsberechtigten gegen die andere Gesellschaft aufgrund der Gesamtschuld geht auf ihn über.

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Das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts („SanInsFoG“) schreitet in beachtlicher Geschwindigkeit voran. Seit 14. Oktober 2020 liegt der Regierungsentwurf („RegE“) vor. Das Gesetz beinhaltet neben der Einführung des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes („StaRUG“) auch einige Änderungen in der Insolvenzordnung. Trotz der teilweise massiven Verschärfung der Geschäftsleiterpflichten durch das SanInsFoG, sieht der RegE auch eine Erleichterung gegenüber der aktuellen Rechtslage vor.

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Die COVID-19-Pandemie und der damit verbundene Lockdown haben zur schwersten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit geführt. Um einer nicht beherrschbaren Flut von Insolvenzen entgegenzuwirken, wurden binnen kürzester Zeit einschneidende gesetzliche Regelungen sowie umfangreiche staatliche Rettungsmaßnahmen verabschiedet. Zu nennen sind hier insbesondere die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie die Gewährung von Staatshilfen (insb. KfW-Darlehen).

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Teilweise Erleichterung für Geschäftsleiter – Haftungsgefahren für Zahlungen bei Insolvenzreife gegenüber der aktuellen BGH-Rechtsprechung vermindert

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