Die Restrukturierung nach dem StaRUG kann unter den richtigen Voraussetzungen für Unternehmen eine sinnvolle Alternative zur außergerichtlichen Sanierung bzw. zum Insolvenzverfahren sein.
(Moderate) Verschärfung der Haftung für Geschäftsleiter durch das StaRUG.
Am 17. Dezember 2020 hatte der Bundestag das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) beschlossen. Zentraler Bestandteil des SanInsFoG sind die Vorschriften des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG).
Insolvency creditors in Germany do not have much to fear from a harmonisation of avoidance actions in the EU. They are used to rigid statutory provisions.
This article continues our Law-Now series "Harmonisation of Insolvency Laws in the EU" in which we provide an overview of the articles addressing insolvency avoidance actions of the draft EU directive.
As explained in the first part of the series, the differing national insolvency regulations of the 27 EU member states creates risks for investors, who will have to consider their investments in light of possible business failures and the resulting exposure to monetary losses.
Muss die Geschäftsführung in der Krise die Belange der Gläubiger stets vorrangig vor den Gesellschafterinteressen („shift of fiduciary duties“) behandeln?
Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan. Er überwacht die Geschäftsführung. Unterlaufen ihm Fehler, haften die Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich.
Aufsichtsräte gibt es in deutschen Unternehmen seit über 150 Jahren. Das Gesetz, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften vom 11. Juni 1870 bestimmte:
Die Implementierung von ESG-Vorgaben im Krisenfrüherkennungssystem und deren Einhaltung ist ein (gewichtiger) Bestandteil zum krisenresilienten Unternehmen.
Auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten stellen arbeitsrechtliche Umstrukturierungen eine Herausforderung dar. Wie CMS Advisory Sie dabei unterstützen kann, erfahren Sie im heutigen Beitrag.
Die §§ 89 – 91 StaRUG: Eigenständiger Regelungsinhalt oder lediglich klarstellender Charakter? Wir klären auf!
Die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (Restrukturierungsrichtlinie) enthält in Kapitel 4 (Art. 17, 18) besondere Vorschriften zur Insolvenzanfechtung. Diese hat der deutsche Gesetzgeber mit den §§ 89 – 91 StaRUG in nationales Recht umgesetzt. Daher lohnt sich ein vertiefter Blick auf diese Vorschriften.
Richtliniengeber möchte Finanzierungen und Zwischenfinanzierungen schützen
Die maßgeschneiderte Sanierungslösung für den Fußballverein in der Krise ist elementar für den zukünftigen Erfolg.