Die Schlussabrechnungsfrist für viele Coronahilfen läuft am 31. Oktober 2023 ab. Es lohnt die Krisenfrüherkennung mittels rollierender Liquiditätsplanung.
Der neue § 179 HGB regelt erstmals den häufigsten Fall der Simultaninsolvenz der GmbH & Co. KG und schafft damit Erleichterungen bei der Insolvenzabwicklung
Aufgrund der aktuellen Situation sollten Unternehmen ihre Geschäftspartner im Blick behalten, um zu verhindern, dass deren finanzielle Krise zur eigenen wird.
Die Krise von Geschäftspartnern* kann schon vor der Insolvenz unmittelbar wirtschaftliche Auswirkungen auf den eigenen Geschäftsbetrieb haben, wenn Leistungen nicht mehr oder nur unzureichend erbracht oder Rechnungen nicht mehr bezahlt werden.
Die Immobilienbranche steht aktuell vor großen Herausforderungen: Explodierende Baustoffpreise, hohe Inflation, etc. vergrößern die wirtschaftlichen Risiken.
Die Immobilienbranche gilt als eine der akuten Krisenbranchen in Deutschland. Die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg, die Inflation und die Zinswende haben zu einem Einbruch der Bauaufträge, der Flächennachfrage und der Immobilienpreise geführt. Die Baukosten sind enorm gestiegen, während die Investoren* zurückhaltender geworden sind.
Immobilienkrise in Zahlen
BGH bestätigt die Pfändbarkeit des schuldnerischen Wohnungsrechtes am eigenen Grundstück – Was bedeutet das für die Insolvenzverwaltung und den Schuldner?
Als beschränkt persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers* als Wohnung zu benutzen, sog. Wohnungsrecht (§ 1093 BGB).
Das Wohnungsrecht im Vergleich zum Wohnrecht
Seit 9. November 2022 ist das SanInsKG mit (scheinbaren) Erleichterungen im Zusammenhang mit der Insolvenzantragspflicht und dem Prognosezeitraum in Kraft.
Das „Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz“ (SanInsKG) hat die Regeln für die Fortbestehensprognose bei Überschuldung geändert, insbesondere den Prognosezeitraum nach § 19 Abs. 2 InsO bis zum 31. Dezember 2023 von zwölf auf vier Monate verkürzt.
Aktuelle Rspr. des BGH zur Hinweis- und Warnpflicht eines Rechtsberaters bei möglichem Insolvenzgrund.
Eine Herausforderung für Gläubiger im Insolvenzverfahren: Die Informationsbeschaffung zur Steuerung der Geschäftsbeziehung und Geltendmachung von Rechten.
Der Insolvenzverwalter oder in der Eigenverwaltung der eigenverwaltende Schuldner (in der Regel der Geschäftsführer) wird dem ihm bekannten Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens schriftlich die Gelegenheit geben, Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Damit ist der Gläubiger zumindest über die Eröffnung informiert.
Der BGH festigt und erweitert seine Rechtsprechung zum Kleinbeteiligtenprivileg im Kontext der insolvenzrechtlichen Anfechtung nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO.
The EU Commission has presented a draft directive on the mandatory inclusion of a "pre-pack proceeding" in national insolvency laws.
On 7 December 2022, the European Commission published a draft directive harmonising certain aspects of insolvency law with the aim of facilitating distressed M&A by reducing legal uncertainties in cross-border transactions.