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Gerät ein Unternehmen in die Krise oder gar in die Insolvenz stellen sich vielfältige Themen, auch steuerliche. Unsere neue Blogserie gibt den Überblick.

Unternehmen in der Krise haben häufig andere Sorgen als das Thema Steuern. Die steuerlichen Belange zu vernachlässigen kann aber sowohl vor wie auch in der Krise fatale Konsequenzen haben. Diese liegen im Steuerstrafrecht und in Haftungsrisiken – auch für die Beteiligten persönlich –, die wiederum den Sanierungserfolg torpedieren und selbst zur Existenzbedrohung werden können.

Die Restrukturierung nach dem StaRUG kann unter den richtigen Voraussetzungen für Unternehmen eine sinnvolle Alternative zur außergerichtlichen Sanierung bzw. zum Insolvenzverfahren sein.

(Moderate) Verschärfung der Haftung für Geschäftsleiter durch das StaRUG.

Am 17. Dezember 2020 hatte der Bundestag das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) beschlossen. Zentraler Bestandteil des SanInsFoG sind die Vorschriften des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG).

Dieser erste Beitrag der Blogserie StaRUG gibt einen Überblick über die Chancen und Schwierigkeiten bei der Anwendung des StaRUG in der Praxis.

Court approval of a sale process in receivership or Bankruptcy and Insolvency Act (“BIA”) proposal proceedings is generally a procedural order and objectors do not have an appeal as of right; they must seek leave and meet a high test in order obtain it. However, in Peakhill Capital Inc. v.

China gehört zu unseren wichtigsten Handelspartnern. Ein großes Handelsvolumen birgt jedoch Risiken. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen.

Insolvency creditors in Germany do not have much to fear from a harmonisation of avoidance actions in the EU. They are used to rigid statutory provisions.

This article continues our Law-Now series "Harmonisation of Insolvency Laws in the EU" in which we provide an overview of the articles addressing insolvency avoidance actions of the draft EU directive.

As explained in the first part of the series, the differing national insolvency regulations of the 27 EU member states creates risks for investors, who will have to consider their investments in light of possible business failures and the resulting exposure to monetary losses.

Muss die Geschäftsführung in der Krise die Belange der Gläubiger stets vorrangig vor den Gesellschafterinteressen („shift of fiduciary duties“) behandeln?