Die Immobilienbranche steht aktuell vor großen Herausforderungen: Explodierende Baustoffpreise, hohe Inflation, etc. vergrößern die wirtschaftlichen Risiken.

Die Immobilienbranche gilt als eine der akuten Krisenbranchen in Deutschland. Die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg, die Inflation und die Zinswende haben zu einem Einbruch der Bauaufträge, der Flächennachfrage und der Immobilienpreise geführt. Die Baukosten sind enorm gestiegen, während die Investoren* zurückhaltender geworden sind.

Immobilienkrise in Zahlen

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BGH bestätigt die Pfändbarkeit des schuldnerischen Wohnungsrechtes am eigenen Grundstück – Was bedeutet das für die Insolvenzverwaltung und den Schuldner?

Als beschränkt persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers* als Wohnung zu benutzen, sog. Wohnungsrecht (§ 1093 BGB).

Das Wohnungsrecht im Vergleich zum Wohnrecht

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Seit 9. November 2022 ist das SanInsKG mit (scheinbaren) Erleichterungen im Zusammenhang mit der Insolvenzantragspflicht und dem Prognosezeitraum in Kraft.

Das „Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz“ (SanInsKG) hat die Regeln für die Fortbestehensprognose bei Überschuldung geändert, insbesondere den Prognosezeitraum nach § 19 Abs. 2 InsO bis zum 31. Dezember 2023 von zwölf auf vier Monate verkürzt.

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Aktuelle Rspr. des BGH zur Hinweis- und Warnpflicht eines Rechtsberaters bei möglichem Insolvenzgrund.

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Eine Herausforderung für Gläubiger im Insolvenzverfahren: Die Informationsbeschaffung zur Steuerung der Geschäftsbeziehung und Geltendmachung von Rechten.

Der Insolvenzverwalter oder in der Eigenverwaltung der eigenverwaltende Schuldner (in der Regel der Geschäftsführer) wird dem ihm bekannten Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens schriftlich die Gelegenheit geben, Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Damit ist der Gläubiger zumindest über die Eröffnung informiert.

Der BGH festigt und erweitert seine Rechtsprechung zum Kleinbeteiligtenprivileg im Kontext der insolvenzrechtlichen Anfechtung nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO.

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The EU Commission has presented a draft directive on the mandatory inclusion of a "pre-pack proceeding" in national insolvency laws.

On 7 December 2022, the European Commission published a draft directive harmonising certain aspects of insolvency law with the aim of facilitating distressed M&A by reducing legal uncertainties in cross-border transactions.

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The lack of harmonised insolvency laws has long been regarded as one of the greatest obstacles to the free movement of capital in the EU in general and to cross-border investments, insolvency proceedings and restructuring in particular.

Die Entscheidung des BGH zur Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln könnte der Grundstein einer neuen Linie in der Rechtsprechung werden.

Die EU-Kommission hat einen Richtlinienentwurf u.a. zur verpflichtenden Aufnahme eines „Pre-pack-Verfahrens“ in die nationalen Insolvenzgesetze vorgelegt.