Insbesondere in Restrukturierungsfällen kann es erforderlich sein, einzelne Konzerngesellschaften abzuwickeln. Hierbei sind einige Besonderheiten zu beachten.
Nachfolgend wird die Einordnung der Umsatzsteuer in der Insolvenz als Masse- oder Insolvenzforderung und die Auswirkung auf die Gläubigerbefriedigung erläutert.
Das StaRUG hat das deutsche Sanierungsrecht ergänzt. Der neu eingeführte Restrukturierungsbeauftragte kann dabei als Moderator der Sanierung fungieren.
Ein Verständnis für die Rolle des Restrukturierungsbeauftragten* erfordert einen Blick auf den Ursprung und das Ziel des StaRUG. Es wurde geschaffen, um Unternehmen präventive Instrumente zur Verfügung zu stellen, die frühzeitigere Restrukturierungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens ermöglichen.
Das StaRUG und der Restrukturierungsbeauftragte
Der Insolvenzverwalter ist vielen steuerrechtlichen Verpflichtungen ausgesetzt, deren Vernachlässigung erhebliche Sanktionen auslösen können.
In StaRUG-Verfahren gehen oftmals Gesellschafterstreitigkeiten voraus oder entstehen im Laufe der Sanierung.
Eine Insolvenz bleibt nicht ohne Folgen für eine steuerliche Organschaft.
Es existieren im Grundsatz zwei Formen der steuerlichen Organschaft: die körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft, auch ertragsteuerliche Organschaft genannt, und die umsatzsteuerliche Organschaft. Gerät der Organträger oder eine Organgesellschaft in die Krise, kann dies erhebliche Auswirkungen auf den Bestand dieser Organschaften haben – insbesondere ab der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Hat ein Erwerber von Geschäftsanteilen an einer Immobiliengesellschaft ein Sonderkündigungsrecht für bestehende Miet- oder Pachtverhältnisse?
Die Schlussabrechnungsfrist für viele Coronahilfen läuft am 31. Oktober 2023 ab. Es lohnt die Krisenfrüherkennung mittels rollierender Liquiditätsplanung.
Der neue § 179 HGB regelt erstmals den häufigsten Fall der Simultaninsolvenz der GmbH & Co. KG und schafft damit Erleichterungen bei der Insolvenzabwicklung
Aufgrund der aktuellen Situation sollten Unternehmen ihre Geschäftspartner im Blick behalten, um zu verhindern, dass deren finanzielle Krise zur eigenen wird.
Die Krise von Geschäftspartnern* kann schon vor der Insolvenz unmittelbar wirtschaftliche Auswirkungen auf den eigenen Geschäftsbetrieb haben, wenn Leistungen nicht mehr oder nur unzureichend erbracht oder Rechnungen nicht mehr bezahlt werden.