Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019)
Am 16. Juli 2019 ist eine Richtlinie in Kraft getreten, die sich u. a. mit vorinsolvenzlichen Restrukturierungmaßnahmen für Unternehmen beschäftigt.
Ein zentrales Ziel der Richtlinie ist es, präventive Restrukturierungsrahmen in den EU-Mitgliedstaaten zu fördern und zu harmonisieren. Die Richtlinie beabsichtigt, die Effizienz von nationalen Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren zu steigern und die nationalen Vorschriften und Verfahren anzugleichen.
In unserer Blogserie „Epic fails bei Restrukturierungen“ ging es zuletzt um taktische Fehler bei Verhandlungen mit Betriebsräten. In diesem Teil zeigen wir, mit welchen Maßnahmen Unternehmen schon vor Abschluss der Verhandlungen mit dem Betriebsrat die Umsetzung vorbereiten können und mit welchen Aktionen besser noch gewartet werden sollte.
Germany has notoriously broad voidability laws. As a rule of thumb, any payment by a third party has high voidability risks if the third party has no obligation to make the payment under the contract. Such payments qualify as incongruent (3 months hardening period, very few further requirements) and often qualify as gratuitous (4 years hardening period, without any further requirements). A recent decision of the German High Court has stirred hope that the Court may give some leeway to cash pool payments by group companies.
Widerlegung der Vermutung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit durch Einholung eines Sachverständigengutachtens (BGH, Beschluss vom 12. September 2019 – IX ZR 342/18)
Ein kürzlich ergangener Beschluss des BGH setzt sich mit der Frage auseinander, wie der Anfechtungsgegner der Annahme der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im Prozess entgegentreten kann.
Gerät ein Unternehmen in die wirtschaftliche Schieflage, erscheint nicht selten der Abschluss eines firmenbezogenen Sanierungstarifvertrages als Mittel der Wahl: Der Arbeitgeber verpflichtet sich, weiter in das Unternehmen zu investieren, und die Arbeitnehmer erbringen einen eigenen Sanierungsbeitrag, indem sie z.B. auf bestimmte tarifliche Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld verzichten. So hofft man, gemeinsam das Unternehmen zukunftsfit zu machen und langfristig die Arbeitsplätze zu sichern. Doch was, wenn die Sanierung scheitert und Arbeitsplätze abgebaut werden müssen?
Schwerbehinderte haben das gesetzlich verbriefte Recht, dass ihr Arbeitsverhältnis entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation durchgeführt wird. Dieser Anspruch besteht aber nur insoweit, als dies für den Arbeitgeber zumutbar ist. Eine Beschäftigungsgarantie ergibt sich hieraus jedoch gerade nicht.
Sachverhalt
The German Insolvency Act (the Act) states that certain company "cash transactions" may be contested in insolvency proceedings only in limited circumstances. Earlier this year, the German Federal Court of Justice clarified that this "cash transaction privilege" does not apply to securities granted by a debtor company for shareholder loans.
Numerous energy-intensive companies having production facilities in Germany benefit from energy regulatory opportunities to reduce their electricity costs. The economic benefits of using these opportunities can be significant and quickly amount to several million euros a year. In the context of a number of recent transactions and restructurings relating to energy-intensive companies, we have analysed how the planned transaction/restructuring would affect existing energy regulatory benefits.
Eine Betriebsprüfung beim Arbeitgeber kann dazu führen, dass Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden. Die Folge kann eine drohende Insolvenz sein.
Welche Stolpersteine drohen, wenn einige Arbeitnehmer noch nach der Betriebsstilllegung für Abwicklungsarbeiten benötigt werden, zeigt der Fall Air Berlin.
Als Air Berlin im November 2017 Insolvenz anmeldete, war das Schicksal der rund 6.000 Arbeitnehmer eine der in der Presse am meisten diskutierten Fragen. Bereits ein halbes Jahr später hatten etwa 3.000 von ihnen einen neuen Arbeitsplatz gefunden, die meisten bei anderen Fluggesellschaften. Hunderte andere wurden zunächst in Transfergesellschaften betreut.
Welle von Kündigungsschutzklagen