Das StaRUG hat das deutsche Sanierungsrecht ergänzt. Der neu eingeführte Restrukturierungsbeauftragte kann dabei als Moderator der Sanierung fungieren.
Ein Verständnis für die Rolle des Restrukturierungsbeauftragten* erfordert einen Blick auf den Ursprung und das Ziel des StaRUG. Es wurde geschaffen, um Unternehmen präventive Instrumente zur Verfügung zu stellen, die frühzeitigere Restrukturierungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens ermöglichen.
Das StaRUG und der Restrukturierungsbeauftragte
Eine Insolvenz bleibt nicht ohne Folgen für eine steuerliche Organschaft.
Es existieren im Grundsatz zwei Formen der steuerlichen Organschaft: die körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft, auch ertragsteuerliche Organschaft genannt, und die umsatzsteuerliche Organschaft. Gerät der Organträger oder eine Organgesellschaft in die Krise, kann dies erhebliche Auswirkungen auf den Bestand dieser Organschaften haben – insbesondere ab der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
In StaRUG-Verfahren gehen oftmals Gesellschafterstreitigkeiten voraus oder entstehen im Laufe der Sanierung.
Die Anforderungen der Finanzverwaltung an die Steuerfreiheit von unternehmensbezogenen Sanierungen steigen in der Praxis.
Das StaRUG gibt Unternehmen die Möglichkeit, sich frühzeitig, im Rahmen eines geordneten Verfahrens und außerhalb eines Insolvenzverfahrens, zu sanieren.
Ein Überblick über Inhalt und Anforderungen der planergänzenden Sanierungsinstrumente des StaRUG zum zielgerichteten Einsatz in der Praxis.
Gerät ein Unternehmen in die Krise oder gar in die Insolvenz stellen sich vielfältige Themen, auch steuerliche. Unsere neue Blogserie gibt den Überblick.
Unternehmen in der Krise haben häufig andere Sorgen als das Thema Steuern. Die steuerlichen Belange zu vernachlässigen kann aber sowohl vor wie auch in der Krise fatale Konsequenzen haben. Diese liegen im Steuerstrafrecht und in Haftungsrisiken – auch für die Beteiligten persönlich –, die wiederum den Sanierungserfolg torpedieren und selbst zur Existenzbedrohung werden können.
Die Restrukturierung nach dem StaRUG kann unter den richtigen Voraussetzungen für Unternehmen eine sinnvolle Alternative zur außergerichtlichen Sanierung bzw. zum Insolvenzverfahren sein.
(Moderate) Verschärfung der Haftung für Geschäftsleiter durch das StaRUG.
Am 17. Dezember 2020 hatte der Bundestag das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) beschlossen. Zentraler Bestandteil des SanInsFoG sind die Vorschriften des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG).
このたび、森・濱田松本法律事務所アジアプラクティスグループでは、東南・南アジ ア各国のリーガルニュースを集めたニュースレター、MHM Asian Legal Insights第160 号(2024 年 2 月号)を作成いたしました。今後の皆様の東南・南アジアにおける業務 展開の一助となれば幸いに存じます。 ※本レターに記載した円建て表記は、ご参照のために、各現地通貨を現在の為替レー トで換算したものとなります。
マレーシアの Income Tax Act 1967 が改正され、2024 年 1 月 1 日より、一定の会社 の株式の譲渡益はキャピタルゲイン課税の対象となりました。改正後も個人による譲渡 については課税対象外とされていますが、会社等の法人による譲渡の場合は一定の課税 が生じます。 2024 年 1 月 1 日からの譲渡益課税の対象となるのは、以下の会社の株式の譲渡益で す。