Das StaRUG hat das deutsche Sanierungsrecht ergänzt. Der neu eingeführte Restrukturierungsbeauftragte kann dabei als Moderator der Sanierung fungieren.
Ein Verständnis für die Rolle des Restrukturierungsbeauftragten* erfordert einen Blick auf den Ursprung und das Ziel des StaRUG. Es wurde geschaffen, um Unternehmen präventive Instrumente zur Verfügung zu stellen, die frühzeitigere Restrukturierungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens ermöglichen.
Das StaRUG und der Restrukturierungsbeauftragte
Eine Insolvenz bleibt nicht ohne Folgen für eine steuerliche Organschaft.
Es existieren im Grundsatz zwei Formen der steuerlichen Organschaft: die körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft, auch ertragsteuerliche Organschaft genannt, und die umsatzsteuerliche Organschaft. Gerät der Organträger oder eine Organgesellschaft in die Krise, kann dies erhebliche Auswirkungen auf den Bestand dieser Organschaften haben – insbesondere ab der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
In StaRUG-Verfahren gehen oftmals Gesellschafterstreitigkeiten voraus oder entstehen im Laufe der Sanierung.
Die Anforderungen der Finanzverwaltung an die Steuerfreiheit von unternehmensbezogenen Sanierungen steigen in der Praxis.
Das StaRUG gibt Unternehmen die Möglichkeit, sich frühzeitig, im Rahmen eines geordneten Verfahrens und außerhalb eines Insolvenzverfahrens, zu sanieren.
In Bolwell & Anor v NWC Finance Pty Ltd & Ors [2024] VSC 30, the Supreme Court of Victoria clarified that a lawyer will not be a "controller" of property within the meaning of section 9 of the Corporations Act 2001 (Cth) (the Act) simply because it was retained to act for a mortgagee exercising their power of sale.
This judgment provides comfort to lawyers as it confirms that they will not assume the obligations of a "controller" under the Act solely by reason of them acting in connection with the sale of real property in an insolvency context.
Ein Überblick über Inhalt und Anforderungen der planergänzenden Sanierungsinstrumente des StaRUG zum zielgerichteten Einsatz in der Praxis.
Gerät ein Unternehmen in die Krise oder gar in die Insolvenz stellen sich vielfältige Themen, auch steuerliche. Unsere neue Blogserie gibt den Überblick.
Unternehmen in der Krise haben häufig andere Sorgen als das Thema Steuern. Die steuerlichen Belange zu vernachlässigen kann aber sowohl vor wie auch in der Krise fatale Konsequenzen haben. Diese liegen im Steuerstrafrecht und in Haftungsrisiken – auch für die Beteiligten persönlich –, die wiederum den Sanierungserfolg torpedieren und selbst zur Existenzbedrohung werden können.
Die Restrukturierung nach dem StaRUG kann unter den richtigen Voraussetzungen für Unternehmen eine sinnvolle Alternative zur außergerichtlichen Sanierung bzw. zum Insolvenzverfahren sein.
The England and Wales Court of Appeal recently handed down its first judgment relating to a restructuring plan under Part 26A of the UK Companies Act 2006: Re AGPS Bondco Plc [2024] EWCA Civ 24. Restructuring plans were a 2020 innovation in UK insolvency law, as described in our earlier alert.