Das StaRUG hat das deutsche Sanierungsrecht ergänzt. Der neu eingeführte Restrukturierungsbeauftragte kann dabei als Moderator der Sanierung fungieren.
Ein Verständnis für die Rolle des Restrukturierungsbeauftragten* erfordert einen Blick auf den Ursprung und das Ziel des StaRUG. Es wurde geschaffen, um Unternehmen präventive Instrumente zur Verfügung zu stellen, die frühzeitigere Restrukturierungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens ermöglichen.
Das StaRUG und der Restrukturierungsbeauftragte
Dispute Resolution analysis: An application by a Russian trustee in bankruptcy has succeeded in striking out some parts of a defence to a claim that a share transfer was a sham or a transaction defrauding creditors. Other parts of the defence were not, however struck out.
Kireeva (as trustee and bankruptcy manager of Bedzhamov) v Zolotova and Basel Properties Limited [2024] EWHC 552 (Ch)
What are the practical implications of this case?
Eine Insolvenz bleibt nicht ohne Folgen für eine steuerliche Organschaft.
Es existieren im Grundsatz zwei Formen der steuerlichen Organschaft: die körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft, auch ertragsteuerliche Organschaft genannt, und die umsatzsteuerliche Organschaft. Gerät der Organträger oder eine Organgesellschaft in die Krise, kann dies erhebliche Auswirkungen auf den Bestand dieser Organschaften haben – insbesondere ab der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Dispute Resolution analysis: An application by the former administrators of a company for an increase in their remuneration has been dismissed, despite the Court concluding that they had standing to bring the application itself.
Frost and another v The Good Box Co Labs Limited and others [2024] EWHC 422 (Ch)
What are the practical implications of this case?
In StaRUG-Verfahren gehen oftmals Gesellschafterstreitigkeiten voraus oder entstehen im Laufe der Sanierung.
Die Anforderungen der Finanzverwaltung an die Steuerfreiheit von unternehmensbezogenen Sanierungen steigen in der Praxis.
Das StaRUG gibt Unternehmen die Möglichkeit, sich frühzeitig, im Rahmen eines geordneten Verfahrens und außerhalb eines Insolvenzverfahrens, zu sanieren.
Ein Überblick über Inhalt und Anforderungen der planergänzenden Sanierungsinstrumente des StaRUG zum zielgerichteten Einsatz in der Praxis.
Gerät ein Unternehmen in die Krise oder gar in die Insolvenz stellen sich vielfältige Themen, auch steuerliche. Unsere neue Blogserie gibt den Überblick.
Unternehmen in der Krise haben häufig andere Sorgen als das Thema Steuern. Die steuerlichen Belange zu vernachlässigen kann aber sowohl vor wie auch in der Krise fatale Konsequenzen haben. Diese liegen im Steuerstrafrecht und in Haftungsrisiken – auch für die Beteiligten persönlich –, die wiederum den Sanierungserfolg torpedieren und selbst zur Existenzbedrohung werden können.
Die Restrukturierung nach dem StaRUG kann unter den richtigen Voraussetzungen für Unternehmen eine sinnvolle Alternative zur außergerichtlichen Sanierung bzw. zum Insolvenzverfahren sein.