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Die maßgeschneiderte Sanierungslösung für den Fußballverein in der Krise ist elementar für den zukünftigen Erfolg.

Die §§ 89 – 91 StaRUG: Eigenständiger Regelungsinhalt oder lediglich klarstellender Charakter? Wir klären auf!

Die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (Restrukturierungsrichtlinie) enthält in Kapitel 4 (Art. 17, 18) besondere Vorschriften zur Insolvenzanfechtung. Diese hat der deutsche Gesetzgeber mit den §§ 89 – 91 StaRUG in nationales Recht umgesetzt. Daher lohnt sich ein vertiefter Blick auf diese Vorschriften.

Richtliniengeber möchte Finanzierungen und Zwischenfinanzierungen schützen

Insbesondere in Restrukturierungsfällen kann es erforderlich sein, einzelne Konzerngesellschaften abzuwickeln. Hierbei sind einige Besonderheiten zu beachten.

Restrukturierungen erfolgreich meistern durch Unterstützung eines Sanierungsmoderators.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) zum 1. Januar 2021 steht Unternehmen die Restrukturierung mithilfe einer sogenannten Sanierungsmoderation offen. Es handelt sich dabei um eine Restrukturierungsmöglichkeit in einem formalisierten Verfahren außerhalb eines Insolvenzverfahrens.

Der Insolvenzverwalter ist vielen steuerrechtlichen Verpflichtungen ausgesetzt, deren Vernachlässigung erhebliche Sanktionen auslösen können.

The Grand Court has allowed the appointment of a Provisional Liquidator under section 104(3) of the Companies Act (2023 Revision) (the Act) for the purpose of facilitating a restructuring, rather than using the tailor-made Restructuring Officer provisions under section 91(B) of the Act.

Background

Das StaRUG hat das deutsche Sanierungsrecht ergänzt. Der neu eingeführte Restrukturierungsbeauftragte kann dabei als Moderator der Sanierung fungieren.

Ein Verständnis für die Rolle des Restrukturierungsbeauftragten* erfordert einen Blick auf den Ursprung und das Ziel des StaRUG. Es wurde geschaffen, um Unternehmen präventive Instrumente zur Verfügung zu stellen, die frühzeitigere Restrukturierungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens ermöglichen.

Das StaRUG und der Restrukturierungsbeauftragte

The Grand Court confirms that the Court has the jurisdiction to appoint an alternative voluntary liquidator in place of a Liquidating Agent under a limited partnership agreement.

Background

Eine Insolvenz bleibt nicht ohne Folgen für eine steuerliche Organschaft.

Es existieren im Grundsatz zwei Formen der steuerlichen Organschaft: die körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft, auch ertragsteuerliche Organschaft genannt, und die umsatzsteuerliche Organschaft. Gerät der Organträger oder eine Organgesellschaft in die Krise, kann dies erhebliche Auswirkungen auf den Bestand dieser Organschaften haben – insbesondere ab der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

In StaRUG-Verfahren gehen oftmals Gesellschafterstreitigkeiten voraus oder entstehen im Laufe der Sanierung.