Seit dem 1. März 2020 ausgereichte Darlehen unterliegen dank neuer Gesetzgebung Privilegierungen im Hinblick auf insolvenzrechtliche Anfechtungs- und Haftungstatbestände.
Am 27. März 2020 wurde das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG) verkündet. Dieses trat rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft.
Im Zuge der „Corona-Krise“ benötigen viele betroffene Unternehmen dringend staatliche Unterstützung, um akute Liquiditätsengpässe zeitnah abwenden zu können und um ihre Eigenkapitalquote zu stärken. Der Bund hat dazu nun das Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WStFG) erlassen. Das WStFG sieht die Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Stützung der Realwirtschaft vor (Ausführliche Informationen zum WSF wie bspw. zu Antragsberechtigungen, Voraussetzungen und Zuständigkeiten finden Sie u.a.
Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise Liquiditätsprobleme entwickeln, sollen auf staatliche Finanzierungshilfen zurückgreifen können. Die Bundesregierung hat diesbezüglich ein Schutzschild beschlossen, der die Unternehmen mittels Kostensenkungen (durch arbeits-, steuer-, und sozialrechtliche Maßnahmen) sowie kurzfristiger Darlehen in der Krise stabilisieren soll. Weitere Maßnahmen werden derzeit zusätzlich auf Länderebene entwickelt.
Das Coronavirus SARS-CoV-2 hat Deutschland infiziert. Auch solide Unternehmen drohen in Folge dessen unverschuldet in die Krise zu stürzen. Während die operativen Tätigkeiten aufgrund der Isolierung ganzer Belegschaften oder gesprengten Lieferketten vorübergehend eingestellt werden, bleiben Verbindlichkeiten wie Miete, Gehälter, Sozialabgaben und Kapitaldienst in rechtlicher Hinsicht gegen das Coronavirus immun. Fortlaufende Fixkosten denen kein operatives Ergebnis gegenübersteht, belasten die Liquidität und stellen einen existenzbedrohenden Angriff für jede Unternehmensfinanzierung dar.
With two decisions (No. 1895/2018 and No. 1896/2018), both filed on 25 January 2018, the Court of Cassation reached opposite conclusions in the two different situations
The case
The Constitutional Court (6 December 2017) confirmed that Art. 147, para. 5, of the Italian Bankruptcy Law does not violate the Constitution as long as it is interpreted in a broad sense
The case
With the decision No. 1195 of 18 January 2018, the Court of Cassation ruled on the powers of the extraordinary commissioner to require performance of pending contracts and on the treatment of the relevant claims of the suppliers
The case
The Court of Cassation with a decision of 25 September 2017, No. 22274 confirms that Art. 74 of the Italian Bankruptcy Law provides a special rule, which does not apply to cases to which it is not explicitly extended
The case
With the decision No. 1649 of 19 September 2017 the Court of Appeals of Catania followed the interpretation according to which a spin-off is not subject to the avoiding powers of a bankruptcy receiver
The case