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In this article, we examine (1) the new regime for safeguarding of customer funds applying to UK payment and electronic money institutions, (2) the impact these reforms will have on those firms and (3) in particular, the indirect effect the reforms will have on banks holding safeguarded funds and insolvency practitioners who manage the insolvency of a failed payment or electronic money institution.

Ist der Vertragspartner insolvent, stellt sich die Frage nach der Einordnung der offenen Forderungen: Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit?

Ob man Insolvenz- oder Massegläubiger ist, spielt vor allem wegen der fast immer unterschiedlichen Befriedigungsquote eine große Rolle: Insolvenzforderungen werden nur in Höhe der (meist geringen) Insolvenzquote bedient, während Masseverbindlichkeiten (häufig auch als Masseforderung bezeichnet) grundsätzlich in voller Höhe vorab aus der Insolvenzmasse befriedigt werden.

Seit 25 Jahren bietet die InsO verschiedene Werkzeuge, um Gläubiger bestmöglich befriedigen und gleichzeitig Unternehmen nachhaltig sanieren zu können.

Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei der Vorsatzanfechtung im Rahmen von Grundstücksverkäufen (BGH, Urteil vom 22. Februar 2024 – IX ZR 226/20).

Eine Insolvenz bleibt nicht ohne Folgen für eine steuerliche Organschaft.

Es existieren im Grundsatz zwei Formen der steuerlichen Organschaft: die körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft, auch ertragsteuerliche Organschaft genannt, und die umsatzsteuerliche Organschaft. Gerät der Organträger oder eine Organgesellschaft in die Krise, kann dies erhebliche Auswirkungen auf den Bestand dieser Organschaften haben – insbesondere ab der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

In StaRUG-Verfahren gehen oftmals Gesellschafterstreitigkeiten voraus oder entstehen im Laufe der Sanierung.

Die Anforderungen der Finanzverwaltung an die Steuerfreiheit von unternehmensbezogenen Sanierungen steigen in der Praxis.

Summary

In the first appeal of a restructuring plan under Part 26A Companies Act 2006, the English Court of Appeal unanimously set aside the first instance decision sanctioning the plan proposed by AGPS BondCo PLC, part of the Adler real estate group1.