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Die §§ 89 – 91 StaRUG: Eigenständiger Regelungsinhalt oder lediglich klarstellender Charakter? Wir klären auf!

Die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (Restrukturierungsrichtlinie) enthält in Kapitel 4 (Art. 17, 18) besondere Vorschriften zur Insolvenzanfechtung. Diese hat der deutsche Gesetzgeber mit den §§ 89 – 91 StaRUG in nationales Recht umgesetzt. Daher lohnt sich ein vertiefter Blick auf diese Vorschriften.

Richtliniengeber möchte Finanzierungen und Zwischenfinanzierungen schützen

Insbesondere in Restrukturierungsfällen kann es erforderlich sein, einzelne Konzerngesellschaften abzuwickeln. Hierbei sind einige Besonderheiten zu beachten.

Das StaRUG hat das deutsche Sanierungsrecht ergänzt. Der neu eingeführte Restrukturierungsbeauftragte kann dabei als Moderator der Sanierung fungieren.

Ein Verständnis für die Rolle des Restrukturierungsbeauftragten* erfordert einen Blick auf den Ursprung und das Ziel des StaRUG. Es wurde geschaffen, um Unternehmen präventive Instrumente zur Verfügung zu stellen, die frühzeitigere Restrukturierungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens ermöglichen.

Das StaRUG und der Restrukturierungsbeauftragte

China gehört zu unseren wichtigsten Handelspartnern. Ein großes Handelsvolumen birgt jedoch Risiken. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen.

Insolvency creditors in Germany do not have much to fear from a harmonisation of avoidance actions in the EU. They are used to rigid statutory provisions.

Die Schlussabrechnungsfrist für viele Coronahilfen läuft am 31. Oktober 2023 ab. Es lohnt die Krisenfrüherkennung mittels rollierender Liquiditätsplanung.

Aufgrund der aktuellen Situation sollten Unternehmen ihre Geschäftspartner im Blick behalten, um zu verhindern, dass deren finanzielle Krise zur eigenen wird.

Die Krise von Geschäftspartnern* kann schon vor der Insolvenz unmittelbar wirtschaftliche Auswirkungen auf den eigenen Geschäftsbetrieb haben, wenn Leistungen nicht mehr oder nur unzureichend erbracht oder Rechnungen nicht mehr bezahlt werden.

Die Immobilienbranche steht aktuell vor großen Herausforderungen: Explodierende Baustoffpreise, hohe Inflation, etc. vergrößern die wirtschaftlichen Risiken.

Die Immobilienbranche gilt als eine der akuten Krisenbranchen in Deutschland. Die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg, die Inflation und die Zinswende haben zu einem Einbruch der Bauaufträge, der Flächennachfrage und der Immobilienpreise geführt. Die Baukosten sind enorm gestiegen, während die Investoren* zurückhaltender geworden sind.

Immobilienkrise in Zahlen

In a recent decision, the German Federal Supreme Court addressed the applicability of the Business Judgement Rule to insolvency administrators in Germany and rejected the applicability of the rule in the specific case that was argued before it.