Der Bundestag hat am 8. November 2018 die von der Restrukturierungsbranche ersehnte gesetzliche Regelung zur Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen endlich auf den Weg gebracht. Es wird erwartet, dass auch der Bundesrat in Kürze seine Zustimmung erteilt.

Die Neuregelung:

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Der Wert der Insolvenzmasse ist Berechnungsgrundlage sowohl für die Vergütung des Insolvenzverwalters als auch die Gerichtsgebühr im Insolvenzverfahren. Obwohl die Regelungen hierzu gleich lauten, legt sie das OLG München unterschiedlich aus. Die Folge im aktuellen Fall ist eine knapp sechsfach höhere Bemessungsgrundlage zugunsten der Gerichtskasse. Die Mehrheit der Oberlandesgerichte teilt diese Sichtweise nicht. Damit begründet die Rechtsprechung des OLG München einen deutlichen Standortnachteil für Betriebsfortführungen im Insolvenzverfahren im Bezirk des Oberlandesgerichts München.

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Nach der Implementierung des StaRUG-Verfahrens in 2021 zeichnet sich abermalig die Einführung eines neuen sanierungsrechtlichen Verfahrens ab. Auch wenn der europäische Gesetzgebungsprozess sich noch in einem frühen Stadium befindet, verspricht die bisher angedachte Art und Weise der Umsetzung der gesetzlichen Änderungen sowohl für (potentielle) Schuldner als auch für die übrigen Beteiligten im insolvenznahen Umfeld weitreichende Folgen zu haben.

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In its decision of October 27, 2022 (IX ZR 145/21), the German Federal Court of Justice (BGH) ruled on a long-running dispute under German insolvency law. In its decision, the Court assumed that the insolvency administrator's right of realization under section 166 German Insolvency Code (InsO) does not extend to other rights.

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Der BGH hat mit Entscheidung vom 27. Oktober 2022 (IX ZR 145/21) eine langwährende, insolvenzrechtliche Streitigkeit entschieden. In seiner Entscheidung nahm der BGH an, dass sich das Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters nach § 166 InsO nicht auf sonstige Rechte erstreckt. Dies legt einen lange bestehenden und intensiv geführten Streit bei, ob sich das Verwertungsrecht neben beweglichen Sachen im Besitz des Verwalters und abgetretenen Forderungen auch auf sonstige Rechte wie insbesondere verpfändete Gesellschaftsanteile oder abgetretene oder verpfändete IP-Rechte erstreckt.

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Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, Lockerung der Zahlungsverbote, Einschränkung der Insolvenzanfechtung, Ausschluss der Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen sowie Verbraucherdarlehensverträgen, Moratorium zu Gunsten von Verbrauchern und Kleinstunternehmen betreffend wesentlicher Dauerschuldverhältnisse, weitere Regelungen

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Germany has notoriously broad voidability laws. As a rule of thumb, any payment by a third party has high voidability risks if the third party has no obligation to make the payment under the contract. Such payments qualify as incongruent (3 months hardening period, very few further requirements) and often qualify as gratuitous (4 years hardening period, without any further requirements). A recent decision of the German High Court has stirred hope that the Court may give some leeway to cash pool payments by group companies.

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Der Bundestag hat am 8. November 2018 die von der Restrukturierungsbranche ersehnte gesetzliche Regelung zur Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen endlich auf den Weg gebracht. Es wird erwartet, dass auch der Bundesrat in Kürze seine Zustimmung erteilt.

Die Neuregelung:

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The recently published report on the evaluation of the ESUG, the German law to facilitate the restructuring of companies, states that the changes introduced by the ESUG have been received positively overall, but that there is still room for improvement in many areas. Should the EU Restructuring Directive actually be adopted at the beginning of 2019, the legislator would have the opportunity to improve the ESUG legislation and implement the EU requirements for pre-insolvency restructuring proceedings in one bill.

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Der frisch veröffentliche Bericht zur Evaluation des ESUG stellt fest, dass die durch das ESUG eingeführten Änderungen insgesamt positiv aufgenommen worden sind, aber an vielen Stellen noch Verbesserungsbedarf besteht. Sollte tatsächlich Anfang 2019 die EU-Restrukturierungsrichtlinie verabschiedet werden, hätte der Gesetzgeber die Möglichkeit in einem (großen) Wurf, die ESUG Regelungen zu verbessern und die Anforderungen der EU an ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren umzusetzen.

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