BAG befragt EuGH zur Haftungseinschränkung des Erwerbers im Bereich der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang aus der Insolvenz.
Für die Einordnung des Nachteilsausgleichs als Masseverbindlichkeit oder als Insolvenzforderung ist der Zeitpunkt der Durchführung der Betriebsänderung entscheidend.
Insolvenzgeld – ein wichtiges Instrument zur Sanierung von Unternehmen und Erhalt der Mitarbeitermotivation. Wie ist der rechtliche Rahmen?
Die neue Reform des Insolvenzanfechtungsrecht durch den Gesetzgeber löst einige Rechtsfragen des BAG und BGH zugunsten von Arbeitnehmern.
Qualifizierung des Annahmeverzugslohns als Neuforderung oder Altmasseverbindlichkeit von Kündigungsmöglichkeit vor Entstehung des Lohnanspruchs abhängig.
Ob eine Forderung in der Insolvenz als Neuforderung oder Altmasseverbindlichkeit eingestuft wird, ist in der Praxis, auf Grund der gesetzlichen Reihenfolge der Befriedigung, von wesentlicher Bedeutung.
Masseunzulänglichkeit führt zu erneuter Zäsur: Privilegierung als Neumasseverbindlichkeit gilt nur für anteiligen Zeitraum ab Masseunzulänglichkeit
Banking & Finance Banking & Finance Dezember / December 2016 4 | Editorial Fokus 6 | Verschärfung der Regulierung auf dem sog. Zweitmarkt – Anlageberatung und -vermittlung von Vermögensanlagen ab 2017 KWG-erlaubnispflichtig 8 | Anforderungen an ein schlüssiges Sanierungskonzept zur Verhinderung einer Insolvenzanfechtung aus Sicht der Gläubiger Aufsichtsrecht 10 | Zusätzliche Anforderungen an die Ausgestaltung einer Limitation Language aufgrund des Asset-Stripping-Verbots gemäß § 292 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)?
OLG Naumburg verneint Haftung der Organe eines insolventen Zeitarbeitsunternehmens gegenüber den Einzugsstellen.
Bislang ist von der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt, ob eine persönliche Haftung der Organe eines Zeitarbeitsunternehmens wie der Geschäftsführung gegenüber den Einzugsstellen in Betracht kommt.
Die aus Sicht der deutschen Volks- wirtschaft erhebliche Kapitalanlage- tätigkeit von Versicherungsunterneh- men (VU) unterliegt den aufsichts- rechtlichen Vorgaben des Versiche- rungsaufsichtsgesetzes (VAG). Im Hinblick auf die Vorgaben der euro- päischen Solvency II-Richtlinie haben sich mit Inkrafttreten des neuen VAG zum 1. Januar 2016 (VAG n.F.) Ände- rungen der Anforderungen an die Kapitalanlage von VU ergeben. Dies gibt Anlass, einen Blick auf die wichtigsten Neuerungen zu werfen.
A. Bisherige Rechtslage
(BVerfG, Beschluss vom 12.01.2016, Az. 1 BvR 3102/13)
Das Bundesverfassungsgericht hat sich per Beschluss vom 12. Januar 2016 zu der Frage geäußert, ob der Ausschluss juristischer Personen von der Bestellung als Insolvenzverwalter verfassungsgemäß ist oder nicht. Anlass war die Verfassungsbeschwer- de einer auf Insolvenzverwaltung spezialisierten Gesellschaft von Rechtsanwälten, welche zuvor die Aufnahme auf die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter eines Amtsgerichts vergeblich vor den Zivilgerichten zu erstreiten versucht hatte.