Besteht für deutsche Unternehmen das Risiko, erhaltene Zahlungen zurückzahlen zu müssen?
Mit der Zunahme grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit zwischen Deutschland einerseits und Mittel- und Osteuropa (CEE) andererseits ist das Risiko der Rückforderung von Zahlungen, die ein Unternehmen von einem nun insolventen Geschäftspartner erhalten hat, weiterhin von wesentlichem Belang für deutsche Unternehmen.
1. The CMS Law-Now article “Arbitration agreement does not prevent winding up petition” updated the position in England & Wales following the Privy Council decision in Sian Participation Corporation (In Liquidation) v Halimeda International Ltd [2024] UKPC 16 (“Sian”).
Judge Parker of the U.S. Bankruptcy Court for the Western District of Texas recently issued an order in the case of Hilltop SPV, LLC, granting debtor Hilltop SPV LLC’s (“Hilltop”) motion to reject a Gas Gathering Agreement (“GGA”) with counter-party Monarch Midstream, LLC (“Monarch”).[1] This decision allows Hilltop to reject the GGA while allowing Monarch to retain the covenants that run with the land post-rejection.
Harrington v. Purdue Pharma L.P., 144 S. Ct. 2017 (June 27, 2024)
Die strategische Planung der Maßnahmen ist zentral für das Gelingen arbeitsrechtlicher Umstrukturierungen. Die wichtigsten To-dos erfahren Sie im heutigen Beitrag.
Nachfolgend wird die Einordnung der Umsatzsteuer in der Insolvenz als Masse- oder Insolvenzforderung und die Auswirkung auf die Gläubigerbefriedigung erläutert.
Auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten stellen arbeitsrechtliche Umstrukturierungen eine Herausforderung dar. Wie CMS Advisory Sie dabei unterstützen kann, erfahren Sie im heutigen Beitrag.
Unsere Blog-Serie führt durch die verschiedenen Phasen einer Umstrukturierung und beantwortet damit verbundene Fragen – auch abseits juristischer Themen.
Das StaRUG eignet sich insbesondere für finanzielle, weniger für personelle, Restrukturierungen
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen,kurz „StaRUG″ ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten und setzt die sog. Restrukturierungsrichtlinie (Richtlinie [EU] 2019/1023) um.
Die maßgeschneiderte Sanierungslösung für den Fußballverein in der Krise ist elementar für den zukünftigen Erfolg.