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Key Takeaway

Luxembourg’s law of 5 August 2005 on financial collateral arrangements, as amended (Collateral Law 2005), continues to offer strong safe-harbor protections for financial collateral arrangements and is now confirmed to apply to insolvency proceedings globally.

Recent Developments

Court of Appeal Ruling

The UK Supreme Court’s recent decision in El-Husseini and another v Invest Bank PSC [2025] UKSC 4 has clarified the circumstances in which section 423 of the Insolvency Act 1986 (the Act) provides protection against attempts by debtors to “defeat their creditors and make themselves judgment-proof.” This is a critical decision for insolvency practitioners, any corporate or fund which is involved in distressed deals and beyond to acquirers who were not aware they were dealing in distressed assets.

Die strategische Planung der Maßnahmen ist zentral für das Gelingen arbeitsrechtlicher Umstrukturierungen. Die wichtigsten To-dos erfahren Sie im heutigen Beitrag.

Nachfolgend wird die Einordnung der Umsatzsteuer in der Insolvenz als Masse- oder Insolvenzforderung und die Auswirkung auf die Gläubigerbefriedigung erläutert.

Auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten stellen arbeitsrechtliche Umstrukturierungen eine Herausforderung dar. Wie CMS Advisory Sie dabei unterstützen kann, erfahren Sie im heutigen Beitrag.

Unsere Blog-Serie führt durch die verschiedenen Phasen einer Umstrukturierung und beantwortet damit verbundene Fragen – auch abseits juristischer Themen.

Das StaRUG eignet sich insbesondere für finanzielle, weniger für personelle, Restrukturierungen

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen,kurz „StaRUG″ ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten und setzt die sog. Restrukturierungsrichtlinie (Richtlinie [EU] 2019/1023) um.

Die maßgeschneiderte Sanierungslösung für den Fußballverein in der Krise ist elementar für den zukünftigen Erfolg.

Die §§ 89 – 91 StaRUG: Eigenständiger Regelungsinhalt oder lediglich klarstellender Charakter? Wir klären auf!

Die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (Restrukturierungsrichtlinie) enthält in Kapitel 4 (Art. 17, 18) besondere Vorschriften zur Insolvenzanfechtung. Diese hat der deutsche Gesetzgeber mit den §§ 89 – 91 StaRUG in nationales Recht umgesetzt. Daher lohnt sich ein vertiefter Blick auf diese Vorschriften.

Richtliniengeber möchte Finanzierungen und Zwischenfinanzierungen schützen

Insbesondere in Restrukturierungsfällen kann es erforderlich sein, einzelne Konzerngesellschaften abzuwickeln. Hierbei sind einige Besonderheiten zu beachten.