Introduction
In a recent decision, the Employment Appeal Tribunal (EAT) provided useful clarification on how TUPE operates in insolvency scenarios when a provisional liquidator is appointed. The judgment confirms that the TUPE exception for terminal insolvency proceedings can apply earlier than some employers and buyers may expect, with the result that employee transfer protections may be disapplied before a winding-up order is made.
TUPE and insolvency
From 18 November 2025, the UK’s new Companies House identity verification (IDV) framework took effect, representing one of the most substantial reforms to corporate administration in recent years. The reforms, introduced under the Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023, aim to enhance corporate transparency and prevent misuse of UK entities.
Die strategische Planung der Maßnahmen ist zentral für das Gelingen arbeitsrechtlicher Umstrukturierungen. Die wichtigsten To-dos erfahren Sie im heutigen Beitrag.
Nachfolgend wird die Einordnung der Umsatzsteuer in der Insolvenz als Masse- oder Insolvenzforderung und die Auswirkung auf die Gläubigerbefriedigung erläutert.
Auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten stellen arbeitsrechtliche Umstrukturierungen eine Herausforderung dar. Wie CMS Advisory Sie dabei unterstützen kann, erfahren Sie im heutigen Beitrag.
Unsere Blog-Serie führt durch die verschiedenen Phasen einer Umstrukturierung und beantwortet damit verbundene Fragen – auch abseits juristischer Themen.
Das StaRUG eignet sich insbesondere für finanzielle, weniger für personelle, Restrukturierungen
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen,kurz „StaRUG″ ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten und setzt die sog. Restrukturierungsrichtlinie (Richtlinie [EU] 2019/1023) um.
Die maßgeschneiderte Sanierungslösung für den Fußballverein in der Krise ist elementar für den zukünftigen Erfolg.
Die §§ 89 – 91 StaRUG: Eigenständiger Regelungsinhalt oder lediglich klarstellender Charakter? Wir klären auf!
Die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (Restrukturierungsrichtlinie) enthält in Kapitel 4 (Art. 17, 18) besondere Vorschriften zur Insolvenzanfechtung. Diese hat der deutsche Gesetzgeber mit den §§ 89 – 91 StaRUG in nationales Recht umgesetzt. Daher lohnt sich ein vertiefter Blick auf diese Vorschriften.
Richtliniengeber möchte Finanzierungen und Zwischenfinanzierungen schützen
Insbesondere in Restrukturierungsfällen kann es erforderlich sein, einzelne Konzerngesellschaften abzuwickeln. Hierbei sind einige Besonderheiten zu beachten.