Das StaRUG hat das deutsche Sanierungsrecht ergänzt. Der neu eingeführte Restrukturierungsbeauftragte kann dabei als Moderator der Sanierung fungieren.
Ein Verständnis für die Rolle des Restrukturierungsbeauftragten* erfordert einen Blick auf den Ursprung und das Ziel des StaRUG. Es wurde geschaffen, um Unternehmen präventive Instrumente zur Verfügung zu stellen, die frühzeitigere Restrukturierungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens ermöglichen.
Das StaRUG und der Restrukturierungsbeauftragte
In its recent opinion in Raymond James & Associates Inc. v. Jalbert (In re German Pellets Louisiana LLC), 23-30040, 2024 WL 339101 (5th Cir. Jan. 30, 2024), the Fifth Circuit held that a confirmed bankruptcy plan enjoined a party from asserting certain indemnification counterclaims against a plan trustee because the party did not file a proof of claim.
Background
Eine Insolvenz bleibt nicht ohne Folgen für eine steuerliche Organschaft.
Es existieren im Grundsatz zwei Formen der steuerlichen Organschaft: die körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft, auch ertragsteuerliche Organschaft genannt, und die umsatzsteuerliche Organschaft. Gerät der Organträger oder eine Organgesellschaft in die Krise, kann dies erhebliche Auswirkungen auf den Bestand dieser Organschaften haben – insbesondere ab der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
In StaRUG-Verfahren gehen oftmals Gesellschafterstreitigkeiten voraus oder entstehen im Laufe der Sanierung.
Die Anforderungen der Finanzverwaltung an die Steuerfreiheit von unternehmensbezogenen Sanierungen steigen in der Praxis.
Das StaRUG gibt Unternehmen die Möglichkeit, sich frühzeitig, im Rahmen eines geordneten Verfahrens und außerhalb eines Insolvenzverfahrens, zu sanieren.
Ein Überblick über Inhalt und Anforderungen der planergänzenden Sanierungsinstrumente des StaRUG zum zielgerichteten Einsatz in der Praxis.
Whether a solar system is a “fixture” sounds like a mundane legal issue – but it has significant implications for the residential solar industry and for the financing of residential solar systems. If a system is regarded as a “fixture” of the house to which it is attached, then the enforceability and priority of the finance company’s lien on the system will be subject to applicable real estate law.
Gerät ein Unternehmen in die Krise oder gar in die Insolvenz stellen sich vielfältige Themen, auch steuerliche. Unsere neue Blogserie gibt den Überblick.
Unternehmen in der Krise haben häufig andere Sorgen als das Thema Steuern. Die steuerlichen Belange zu vernachlässigen kann aber sowohl vor wie auch in der Krise fatale Konsequenzen haben. Diese liegen im Steuerstrafrecht und in Haftungsrisiken – auch für die Beteiligten persönlich –, die wiederum den Sanierungserfolg torpedieren und selbst zur Existenzbedrohung werden können.
Die Restrukturierung nach dem StaRUG kann unter den richtigen Voraussetzungen für Unternehmen eine sinnvolle Alternative zur außergerichtlichen Sanierung bzw. zum Insolvenzverfahren sein.