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Aufgrund der aktuellen Situation sollten Unternehmen ihre Geschäftspartner im Blick behalten, um zu verhindern, dass deren finanzielle Krise zur eigenen wird.

Die Krise von Geschäftspartnern* kann schon vor der Insolvenz unmittelbar wirtschaftliche Auswirkungen auf den eigenen Geschäftsbetrieb haben, wenn Leistungen nicht mehr oder nur unzureichend erbracht oder Rechnungen nicht mehr bezahlt werden.

Die Immobilienbranche steht aktuell vor großen Herausforderungen: Explodierende Baustoffpreise, hohe Inflation, etc. vergrößern die wirtschaftlichen Risiken.

Die Immobilienbranche gilt als eine der akuten Krisenbranchen in Deutschland. Die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg, die Inflation und die Zinswende haben zu einem Einbruch der Bauaufträge, der Flächennachfrage und der Immobilienpreise geführt. Die Baukosten sind enorm gestiegen, während die Investoren* zurückhaltender geworden sind.

Immobilienkrise in Zahlen

BGH bestätigt die Pfändbarkeit des schuldnerischen Wohnungsrechtes am eigenen Grundstück – Was bedeutet das für die Insolvenzverwaltung und den Schuldner?

Als beschränkt persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers* als Wohnung zu benutzen, sog. Wohnungsrecht (§ 1093 BGB).

Das Wohnungsrecht im Vergleich zum Wohnrecht

Seit 9. November 2022 ist das SanInsKG mit (scheinbaren) Erleichterungen im Zusammenhang mit der Insolvenzantragspflicht und dem Prognosezeitraum in Kraft.

Das „Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz“ (SanInsKG) hat die Regeln für die Fortbestehensprognose bei Überschuldung geändert, insbesondere den Prognosezeitraum nach § 19 Abs. 2 InsO bis zum 31. Dezember 2023 von zwölf auf vier Monate verkürzt.

Aktuelle Rspr. des BGH zur Hinweis- und Warnpflicht eines Rechtsberaters bei möglichem Insolvenzgrund.

On July 28, 2023, Judge Michael Kaplan of the Bankruptcy Court for the District of New Jersey issued an opinion granting motions to dismiss LTL Management LLC’s second chapter 11 case, finding that it was filed in bad faith due to a lack of imminent and immediate financial distress. See In re LTL Mgmt., LLC, No. 23-12825 (MBK), 2023 WL 4851759 (Bankr. D.N.J. July 28, 2023). Judge Kaplan’s decision follows the U.S. Court of Appeals for the Third Circuit’s dismissal of LTL’s first chapter 11 bankruptcy case in January 2023.

Over the past year, digital asset investors have become acutely aware of asset custody and counterparty credit risks due to the high-profile bankruptcies of Voyager, Celsius, BlockFi, and FTX. These investors have found that, at times, their assets may be stuck in a bankruptcy proceeding for years. However, these investors—now bankruptcy claim holders—have options for more immediate liquidity.

Eine Herausforderung für Gläubiger im Insolvenzverfahren: Die Informationsbeschaffung zur Steuerung der Geschäftsbeziehung und Geltendmachung von Rechten.

Der Insolvenzverwalter oder in der Eigenverwaltung der eigenverwaltende Schuldner (in der Regel der Geschäftsführer) wird dem ihm bekannten Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens schriftlich die Gelegenheit geben, Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Damit ist der Gläubiger zumindest über die Eröffnung informiert.

The U.S. Court of Appeals for the Second Circuit quietly affirmed a bankruptcy court’s dismissal of an involuntary petition because the petitioners’ “claims were the subject of bona fide disputes within the meaning of” Bankruptcy Code (Code) §303(b)(1) (petitioner may not hold claim that is “the subject of a bona fide dispute as to liability or amount”). In re Navient Solutions, LLC, 2023 WL 3487051 (2d Cir. May 17, 2023).

Der BGH festigt und erweitert seine Rechtsprechung zum Kleinbeteiligtenprivileg im Kontext der insolvenzrechtlichen Anfechtung nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO.