In Tynefield Care Ltd (and others) v the New India Assurance Company Ltd1 the indemnity claims of the insured Claimant companies were dismissed, and policies avoided from inception for breach of the duty of fair presentation under the Insurance Act 2015. The breach related to the insolvency history of one of the de facto or shadow directors of the Claimant companies.
This judgment therefore adds to the post-2015 Act case law considering breach of the duty of fair presentation.
Die strategische Planung der Maßnahmen ist zentral für das Gelingen arbeitsrechtlicher Umstrukturierungen. Die wichtigsten To-dos erfahren Sie im heutigen Beitrag.
Nachfolgend wird die Einordnung der Umsatzsteuer in der Insolvenz als Masse- oder Insolvenzforderung und die Auswirkung auf die Gläubigerbefriedigung erläutert.
Auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten stellen arbeitsrechtliche Umstrukturierungen eine Herausforderung dar. Wie CMS Advisory Sie dabei unterstützen kann, erfahren Sie im heutigen Beitrag.
Unsere Blog-Serie führt durch die verschiedenen Phasen einer Umstrukturierung und beantwortet damit verbundene Fragen – auch abseits juristischer Themen.
The Judicial Committee of the Privy Council has decisively redrawn the boundaries between arbitration agreements and insolvency proceedings in the case of Sian Participation Corp (In Liquidation) v Halimeda International Ltd.[1]
Das StaRUG eignet sich insbesondere für finanzielle, weniger für personelle, Restrukturierungen
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen,kurz „StaRUG″ ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten und setzt die sog. Restrukturierungsrichtlinie (Richtlinie [EU] 2019/1023) um.
Die maßgeschneiderte Sanierungslösung für den Fußballverein in der Krise ist elementar für den zukünftigen Erfolg.
Die §§ 89 – 91 StaRUG: Eigenständiger Regelungsinhalt oder lediglich klarstellender Charakter? Wir klären auf!
Die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (Restrukturierungsrichtlinie) enthält in Kapitel 4 (Art. 17, 18) besondere Vorschriften zur Insolvenzanfechtung. Diese hat der deutsche Gesetzgeber mit den §§ 89 – 91 StaRUG in nationales Recht umgesetzt. Daher lohnt sich ein vertiefter Blick auf diese Vorschriften.
Richtliniengeber möchte Finanzierungen und Zwischenfinanzierungen schützen
Insolvenzanträge von namhaften Projektentwicklern und Immobiliengesellschaften stellen die betroffenen Unternehmen und ihre Gläubiger vor große Herausforderungen und setzen die gesamte Immobilienbranche unter Druck. Gleichzeitig gewinnen alternative Restrukturierungsmethoden, die außerhalb oder bereits im Vorfeld eines formalen Insolvenzverfahrens stattfinden, zunehmend an Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund fällt auch vermehrt das Stichwort “StaRUG“, wenn es um die Restrukturierung von immobilienhaltenden Gesellschaften geht.