Besteht für deutsche Unternehmen das Risiko, erhaltene Zahlungen zurückzahlen zu müssen?
Mit der Zunahme grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit zwischen Deutschland einerseits und Mittel- und Osteuropa (CEE) andererseits ist das Risiko der Rückforderung von Zahlungen, die ein Unternehmen von einem nun insolventen Geschäftspartner erhalten hat, weiterhin von wesentlichem Belang für deutsche Unternehmen.
1. The CMS Law-Now article “Arbitration agreement does not prevent winding up petition” updated the position in England & Wales following the Privy Council decision in Sian Participation Corporation (In Liquidation) v Halimeda International Ltd [2024] UKPC 16 (“Sian”).
Despite numerous obstacles and challenges faced along the way following Brexit (and its inevitable impact on tracing and recovering assets of UK based debtors overseas), we last left our brave cross-border recovery specialists triumphantly holding the hard-won exequatur judgment which expressly recognised the bankruptcy order and Trustee in Bankruptcy (TIB) and confirmed that all rights and powers were enforceable in France. Vive La France!
The Employment (Collective Redundancies and Miscellaneous Provisions) and Companies (Amendment) Act 2024 ("the 2024 Act") introduces some changes to the statutory insolvency regime in Ireland. The relevant provisions of the 2024 Act came into effect earlier this month on 1 July 2024.
Die strategische Planung der Maßnahmen ist zentral für das Gelingen arbeitsrechtlicher Umstrukturierungen. Die wichtigsten To-dos erfahren Sie im heutigen Beitrag.
Nachfolgend wird die Einordnung der Umsatzsteuer in der Insolvenz als Masse- oder Insolvenzforderung und die Auswirkung auf die Gläubigerbefriedigung erläutert.
Auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten stellen arbeitsrechtliche Umstrukturierungen eine Herausforderung dar. Wie CMS Advisory Sie dabei unterstützen kann, erfahren Sie im heutigen Beitrag.
Unsere Blog-Serie führt durch die verschiedenen Phasen einer Umstrukturierung und beantwortet damit verbundene Fragen – auch abseits juristischer Themen.
Das StaRUG eignet sich insbesondere für finanzielle, weniger für personelle, Restrukturierungen
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen,kurz „StaRUG″ ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten und setzt die sog. Restrukturierungsrichtlinie (Richtlinie [EU] 2019/1023) um.
Die maßgeschneiderte Sanierungslösung für den Fußballverein in der Krise ist elementar für den zukünftigen Erfolg.