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Ist der Vertragspartner insolvent, stellt sich die Frage nach der Einordnung der offenen Forderungen: Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit?

Ob man Insolvenz- oder Massegläubiger ist, spielt vor allem wegen der fast immer unterschiedlichen Befriedigungsquote eine große Rolle: Insolvenzforderungen werden nur in Höhe der (meist geringen) Insolvenzquote bedient, während Masseverbindlichkeiten (häufig auch als Masseforderung bezeichnet) grundsätzlich in voller Höhe vorab aus der Insolvenzmasse befriedigt werden.

Seit 25 Jahren bietet die InsO verschiedene Werkzeuge, um Gläubiger bestmöglich befriedigen und gleichzeitig Unternehmen nachhaltig sanieren zu können.

Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei der Vorsatzanfechtung im Rahmen von Grundstücksverkäufen (BGH, Urteil vom 22. Februar 2024 – IX ZR 226/20).

In Harrington v. Purdue Pharma L.P., 144 S. Ct. 2071 (2024) (“Purdue”), the Supreme Court held that the Bankruptcy Code does not authorize nonconsensual releases of nondebtors as part of a chapter 11 plan. The Court narrowly read the Code’s language, providing that a plan may “include any other appropriate provision not inconsistent with the applicable provisions of this title,” 11 U.S.C.

Eine Insolvenz bleibt nicht ohne Folgen für eine steuerliche Organschaft.

Es existieren im Grundsatz zwei Formen der steuerlichen Organschaft: die körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft, auch ertragsteuerliche Organschaft genannt, und die umsatzsteuerliche Organschaft. Gerät der Organträger oder eine Organgesellschaft in die Krise, kann dies erhebliche Auswirkungen auf den Bestand dieser Organschaften haben – insbesondere ab der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

In StaRUG-Verfahren gehen oftmals Gesellschafterstreitigkeiten voraus oder entstehen im Laufe der Sanierung.

Die Anforderungen der Finanzverwaltung an die Steuerfreiheit von unternehmensbezogenen Sanierungen steigen in der Praxis.

We have previouslyblogged about the section 546(e) defense to a trustee’s avoidance powers under the Bankruptcy Code. A trustee has broad powers to set aside certain transfers made by debtors before bankruptcy. See 11 U.S.C. §§ 544, 547, 548.

Ein Überblick über Inhalt und Anforderungen der planergänzenden Sanierungsinstrumente des StaRUG zum zielgerichteten Einsatz in der Praxis.