Das StaRUG gibt Unternehmen die Möglichkeit, sich frühzeitig, im Rahmen eines geordneten Verfahrens und außerhalb eines Insolvenzverfahrens, zu sanieren.
Die Restrukturierung nach dem StaRUG kann unter den richtigen Voraussetzungen für Unternehmen eine sinnvolle Alternative zur außergerichtlichen Sanierung bzw. zum Insolvenzverfahren sein.
This article continues our Law-Now series "Harmonisation of Insolvency Laws in the EU" in which we provide an overview of the articles addressing insolvency avoidance actions of the draft EU directive.
As explained in the first part of the series, the differing national insolvency regulations of the 27 EU member states creates risks for investors, who will have to consider their investments in light of possible business failures and the resulting exposure to monetary losses.
Die Immobilienbranche steht aktuell vor großen Herausforderungen: Explodierende Baustoffpreise, hohe Inflation, etc. vergrößern die wirtschaftlichen Risiken.
Die Immobilienbranche gilt als eine der akuten Krisenbranchen in Deutschland. Die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg, die Inflation und die Zinswende haben zu einem Einbruch der Bauaufträge, der Flächennachfrage und der Immobilienpreise geführt. Die Baukosten sind enorm gestiegen, während die Investoren* zurückhaltender geworden sind.
Immobilienkrise in Zahlen
The EU Commission has presented a draft directive on the mandatory inclusion of a "pre-pack proceeding" in national insolvency laws.
On 7 December 2022, the European Commission published a draft directive harmonising certain aspects of insolvency law with the aim of facilitating distressed M&A by reducing legal uncertainties in cross-border transactions.
The lack of harmonised insolvency laws has long been regarded as one of the greatest obstacles to the free movement of capital in the EU in general and to cross-border investments, insolvency proceedings and restructuring in particular.
Die EU-Kommission hat einen Richtlinienentwurf u.a. zur verpflichtenden Aufnahme eines „Pre-pack-Verfahrens“ in die nationalen Insolvenzgesetze vorgelegt.
Welche Stolpersteine drohen, wenn einige Arbeitnehmer noch nach der Betriebsstilllegung für Abwicklungsarbeiten benötigt werden, zeigt der Fall Air Berlin.
Als Air Berlin im November 2017 Insolvenz anmeldete, war das Schicksal der rund 6.000 Arbeitnehmer eine der in der Presse am meisten diskutierten Fragen. Bereits ein halbes Jahr später hatten etwa 3.000 von ihnen einen neuen Arbeitsplatz gefunden, die meisten bei anderen Fluggesellschaften. Hunderte andere wurden zunächst in Transfergesellschaften betreut.
Welle von Kündigungsschutzklagen