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This article continues our Law-Now series "Harmonisation of Insolvency Laws in the EU" in which we provide an overview of the articles addressing insolvency avoidance actions of the draft EU directive.

As explained in the first part of the series, the differing national insolvency regulations of the 27 EU member states creates risks for investors, who will have to consider their investments in light of possible business failures and the resulting exposure to monetary losses.

Für die Einordnung des Nachteilsausgleichs als Masseverbindlichkeit oder als Insolvenzforderung ist der Zeitpunkt der Durchführung der Betriebsänderung entscheidend.

Qualifizierung des Annahmeverzugslohns als Neuforderung oder Altmasseverbindlichkeit von Kündigungsmöglichkeit vor Entstehung des Lohnanspruchs abhängig.

Ob eine Forderung in der Insolvenz als Neuforderung oder Altmasseverbindlichkeit eingestuft wird, ist in der Praxis, auf Grund der gesetzlichen Reihenfolge der Befriedigung, von wesentlicher Bedeutung.

Anders als die Insolvenzordnung, sieht die EU-Richtlinie zum vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren keine Einschränkung der Arbeitnehmerrechte vor.