The federal government intends to offer companies that are negatively impacted by the corona crisis and their corporate representatives time to conduct the necessary financing and restructuring negotiations. This has now been effected by the Act on the Temporary Suspension of the Obligation to File for Insolvency and to Limit the Liability of Corporate Bodies in the event of insolvencies caused by the COVID-19 pandemic.
Die Bundesregierung möchte den durch die Coronakrise geschädigten Unternehmen und ihren organschaftlichen Vertretern Zeit geben, um die notwendigen Finanzierung und Sanierungsverhandlungen zu führen. Dies ist inzwischen durch das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz geschehen.
Die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) hat die von ihr empfohlenen Vertragsklauseln zu höherer Gewalt (force majeure) und unvorhergesehenen Leistungserschwernissen (hardship) im März aktualisiert. In Zeiten der Corona-Krise rücken solche, in der Vergangenheit nur selten relevante Klauseln in den Blickpunkt und es ist sinnvoll, eigene Verträge darauf durchzusehen, ob diese insofern für die Zukunft optimiert werden können.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat mitgeteilt, dass die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden soll. An einer entsprechenden Regelung wird derzeit gearbeitet.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat mitgeteilt, dass die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden soll. An einer entsprechenden Regelung wird derzeit gearbeitet.
In some areas, the 2017 insolvency challenge reform provided creditors with better protection against insolvency challenges by insolvency administrators. This applies in particular to instalments and other deferred payment terms arranged with business partners. Initial court decisions have been issued in the meantime. Clarification was also provided relating to instalment payments, which were frequently arranged by bailiffs within the scope of enforcement cases.
Ob ein Abfindungsanspruch eines Arbeitnehmers in der Insolvenz der Arbeitgeberin in voller Höhe ausgezahlt wird oder aber nur entsprechend einer erheblich niedrigeren Quote, hängt vom Zeitpunkt der Entstehung des Abfindungsanspruchs ab, wie eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts einmal mehr darlegt.
BAG, Urteil vom 14. März 2019 – 6 AZR 4/18
If the workplace of a severely disabled person is no longer available, the claim to employment under Section 81(4) SGB IX Social Code old version (now Section 164(4) SGB IX) will not come into effect if there is no possibility of continued employment.
In a landmark decision, Düsseldorf Higher Regional Court clarified that general managers cannot rely on their D&O insurance cover in the event of claims for repayment by an insolvency administrator under Section 64 German Act on Limited Liability Companies (Case I-4 U 93/16).
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Grundsatzentscheidung klargestellt, dass sich ein Geschäftsführer im Falle von Rückforderungsansprüchen eines Insolvenzverwalters gemäß § 64 GmbH-Gesetz nicht auf seinen D&O-Versicherungsschutz berufen kann (Az. I-4 U 93/16).
Hintergrund war der alltägliche Fall, dass ein Geschäftsführer Zahlungen geleistet hat, obwohl das Unternehmen bereits insolvenzreif war. § 64 GmbH-Gesetz regelt, dass ein Geschäftsführer persönlich für Zahlungen, die die Gesellschaft trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geleistet hat, einstehen muss.