Insbesondere in Restrukturierungsfällen kann es erforderlich sein, einzelne Konzerngesellschaften abzuwickeln. Hierbei sind einige Besonderheiten zu beachten.
Restrukturierungen erfolgreich meistern durch Unterstützung eines Sanierungsmoderators.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) zum 1. Januar 2021 steht Unternehmen die Restrukturierung mithilfe einer sogenannten Sanierungsmoderation offen. Es handelt sich dabei um eine Restrukturierungsmöglichkeit in einem formalisierten Verfahren außerhalb eines Insolvenzverfahrens.
Der Insolvenzverwalter ist vielen steuerrechtlichen Verpflichtungen ausgesetzt, deren Vernachlässigung erhebliche Sanktionen auslösen können.
Das StaRUG hat das deutsche Sanierungsrecht ergänzt. Der neu eingeführte Restrukturierungsbeauftragte kann dabei als Moderator der Sanierung fungieren.
Ein Verständnis für die Rolle des Restrukturierungsbeauftragten* erfordert einen Blick auf den Ursprung und das Ziel des StaRUG. Es wurde geschaffen, um Unternehmen präventive Instrumente zur Verfügung zu stellen, die frühzeitigere Restrukturierungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens ermöglichen.
Das StaRUG und der Restrukturierungsbeauftragte
Introduction
Keepwell deeds have been commonly used in financing arrangements entered into by business groups in Mainland China and foreign lenders because of the former limitation on repatriating proceeds raised overseas by Mainland companies, which had necessitated the use of foreign subsidiaries and a security structure.
Harbour Front Limited v The Official Receiver and Trustee of the Property of Leung Yat Tung [2024] HKCFI 1203 provides an interesting illustration of how the ‘prevention principle’ may be applied in an unusual scenario of a claim for contractual interests under a settlement agreement. Whilst contractual provisions are unlikely to provide for any express constraint on a claim for contractual interests, the judgment offers valuable insight into how such a claim may nonetheless be subject to limitation.
In Re Simplicity & Vogue Retailing (HK) Co., Limited[2024] HKCA 299, the Court of Appeal (Kwan VP, Barma and G Lam JJA) held that the approach regarding exclusive jurisdiction clauses in bankruptcy proceedings laid down by the Court of Final Appeal in Re Lam Kwok Hung Guy, ex p Tor Asia Credit Master Fund LP (2023) 26 HKCFAR 119 (“Guy Lam CFA”) (upholding the Court of Appeal’s judgm
Eine Insolvenz bleibt nicht ohne Folgen für eine steuerliche Organschaft.
Es existieren im Grundsatz zwei Formen der steuerlichen Organschaft: die körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft, auch ertragsteuerliche Organschaft genannt, und die umsatzsteuerliche Organschaft. Gerät der Organträger oder eine Organgesellschaft in die Krise, kann dies erhebliche Auswirkungen auf den Bestand dieser Organschaften haben – insbesondere ab der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
In StaRUG-Verfahren gehen oftmals Gesellschafterstreitigkeiten voraus oder entstehen im Laufe der Sanierung.
Die Anforderungen der Finanzverwaltung an die Steuerfreiheit von unternehmensbezogenen Sanierungen steigen in der Praxis.