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Die Schlussabrechnungsfrist für viele Coronahilfen läuft am 31. Oktober 2023 ab. Es lohnt die Krisenfrüherkennung mittels rollierender Liquiditätsplanung.

Der neue § 179 HGB regelt erstmals den häufigsten Fall der Simultaninsolvenz der GmbH & Co. KG und schafft damit Erleichterungen bei der Insolvenzabwicklung

Aufgrund der aktuellen Situation sollten Unternehmen ihre Geschäftspartner im Blick behalten, um zu verhindern, dass deren finanzielle Krise zur eigenen wird.

Die Krise von Geschäftspartnern* kann schon vor der Insolvenz unmittelbar wirtschaftliche Auswirkungen auf den eigenen Geschäftsbetrieb haben, wenn Leistungen nicht mehr oder nur unzureichend erbracht oder Rechnungen nicht mehr bezahlt werden.

Die Immobilienbranche steht aktuell vor großen Herausforderungen: Explodierende Baustoffpreise, hohe Inflation, etc. vergrößern die wirtschaftlichen Risiken.

Die Immobilienbranche gilt als eine der akuten Krisenbranchen in Deutschland. Die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg, die Inflation und die Zinswende haben zu einem Einbruch der Bauaufträge, der Flächennachfrage und der Immobilienpreise geführt. Die Baukosten sind enorm gestiegen, während die Investoren* zurückhaltender geworden sind.

Immobilienkrise in Zahlen

INTRODUCTION:

In a recent judgement of Paschimanchal Vidyut Vitran Nigam Ltd. v. Raman Ispat Private Ltd. and Ors. (being Civil Appeal No.7976 of 2019), the Hon’ble Supreme Court has held that Section 238 of the Insolvency and Bankruptcy Code, 2016 (“IBC/Code”) overrides the provisions of the Electricity Act, 2003, despite the latter containing two specific provisions being Section 173 and 174 which have overriding effect over all other laws.

FACTUAL BACKGROUND:

In the blog post titled ‘Vidarbha Aftermath’, the decision of the Supreme Court of India (“Supreme Court”) in Vidarbha Industries Power Limited v. Axis Bank Limited[1] (“Vidarbha”) was discussed and analysed.

BGH bestätigt die Pfändbarkeit des schuldnerischen Wohnungsrechtes am eigenen Grundstück – Was bedeutet das für die Insolvenzverwaltung und den Schuldner?

Als beschränkt persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers* als Wohnung zu benutzen, sog. Wohnungsrecht (§ 1093 BGB).

Das Wohnungsrecht im Vergleich zum Wohnrecht

Seit 9. November 2022 ist das SanInsKG mit (scheinbaren) Erleichterungen im Zusammenhang mit der Insolvenzantragspflicht und dem Prognosezeitraum in Kraft.

Das „Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz“ (SanInsKG) hat die Regeln für die Fortbestehensprognose bei Überschuldung geändert, insbesondere den Prognosezeitraum nach § 19 Abs. 2 InsO bis zum 31. Dezember 2023 von zwölf auf vier Monate verkürzt.

Aktuelle Rspr. des BGH zur Hinweis- und Warnpflicht eines Rechtsberaters bei möglichem Insolvenzgrund.