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The legal framework w.r.t. law of insolvency in India has seen considerable progress since the introduction of Insolvency and Bankruptcy Code, 2016 (“IBC”). The Legislature, taking cue from various judgments passed by the courts and the grey areas identified during the implementation of the provisions of IBC, introduced various amendments from time to time. However, notwithstanding such amendments, various legal questions involving interpretation and implementation of provisions of IBC keep arising posing challenges before the Courts to resolve the same.

Die strategische Planung der Maßnahmen ist zentral für das Gelingen arbeitsrechtlicher Umstrukturierungen. Die wichtigsten To-dos erfahren Sie im heutigen Beitrag.

Nachfolgend wird die Einordnung der Umsatzsteuer in der Insolvenz als Masse- oder Insolvenzforderung und die Auswirkung auf die Gläubigerbefriedigung erläutert.

Auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten stellen arbeitsrechtliche Umstrukturierungen eine Herausforderung dar. Wie CMS Advisory Sie dabei unterstützen kann, erfahren Sie im heutigen Beitrag.

On June 27, 2024, the Supreme Court of the United States (“SCOTUS” or the “Court”) released its widely-anticipated decision in Harrington, United States Trustee, Region 2 v. Purdue Pharma L.P.

Unsere Blog-Serie führt durch die verschiedenen Phasen einer Umstrukturierung und beantwortet damit verbundene Fragen – auch abseits juristischer Themen.

Das StaRUG eignet sich insbesondere für finanzielle, weniger für personelle, Restrukturierungen

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen,kurz „StaRUG″ ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten und setzt die sog. Restrukturierungsrichtlinie (Richtlinie [EU] 2019/1023) um.

Die maßgeschneiderte Sanierungslösung für den Fußballverein in der Krise ist elementar für den zukünftigen Erfolg.

Die §§ 89 – 91 StaRUG: Eigenständiger Regelungsinhalt oder lediglich klarstellender Charakter? Wir klären auf!

Die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (Restrukturierungsrichtlinie) enthält in Kapitel 4 (Art. 17, 18) besondere Vorschriften zur Insolvenzanfechtung. Diese hat der deutsche Gesetzgeber mit den §§ 89 – 91 StaRUG in nationales Recht umgesetzt. Daher lohnt sich ein vertiefter Blick auf diese Vorschriften.

Richtliniengeber möchte Finanzierungen und Zwischenfinanzierungen schützen

Insbesondere in Restrukturierungsfällen kann es erforderlich sein, einzelne Konzerngesellschaften abzuwickeln. Hierbei sind einige Besonderheiten zu beachten.