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Aufgrund der aktuellen Situation sollten Unternehmen ihre Geschäftspartner im Blick behalten, um zu verhindern, dass deren finanzielle Krise zur eigenen wird.

Die Krise von Geschäftspartnern* kann schon vor der Insolvenz unmittelbar wirtschaftliche Auswirkungen auf den eigenen Geschäftsbetrieb haben, wenn Leistungen nicht mehr oder nur unzureichend erbracht oder Rechnungen nicht mehr bezahlt werden.

Die Immobilienbranche steht aktuell vor großen Herausforderungen: Explodierende Baustoffpreise, hohe Inflation, etc. vergrößern die wirtschaftlichen Risiken.

Die Immobilienbranche gilt als eine der akuten Krisenbranchen in Deutschland. Die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg, die Inflation und die Zinswende haben zu einem Einbruch der Bauaufträge, der Flächennachfrage und der Immobilienpreise geführt. Die Baukosten sind enorm gestiegen, während die Investoren* zurückhaltender geworden sind.

Immobilienkrise in Zahlen

Three recent Hong Kong first instance court decisions have left undecided the question of whether a winding-up petition will trump an agreement to arbitrate when it comes to a winding-up and particularly in the context of cross-claims. A Court of Final Appeal decision this spring had seemed to provide pointers that the parties' agreement would be upheld but the issue – particularly when it comes to unmeritorious and late arbitration applications – is dividing the courts.

BGH bestätigt die Pfändbarkeit des schuldnerischen Wohnungsrechtes am eigenen Grundstück – Was bedeutet das für die Insolvenzverwaltung und den Schuldner?

Als beschränkt persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers* als Wohnung zu benutzen, sog. Wohnungsrecht (§ 1093 BGB).

Das Wohnungsrecht im Vergleich zum Wohnrecht

Seit 9. November 2022 ist das SanInsKG mit (scheinbaren) Erleichterungen im Zusammenhang mit der Insolvenzantragspflicht und dem Prognosezeitraum in Kraft.

Das „Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz“ (SanInsKG) hat die Regeln für die Fortbestehensprognose bei Überschuldung geändert, insbesondere den Prognosezeitraum nach § 19 Abs. 2 InsO bis zum 31. Dezember 2023 von zwölf auf vier Monate verkürzt.

Aktuelle Rspr. des BGH zur Hinweis- und Warnpflicht eines Rechtsberaters bei möglichem Insolvenzgrund.

Eine Herausforderung für Gläubiger im Insolvenzverfahren: Die Informationsbeschaffung zur Steuerung der Geschäftsbeziehung und Geltendmachung von Rechten.

Der Insolvenzverwalter oder in der Eigenverwaltung der eigenverwaltende Schuldner (in der Regel der Geschäftsführer) wird dem ihm bekannten Gläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens schriftlich die Gelegenheit geben, Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Damit ist der Gläubiger zumindest über die Eröffnung informiert.

Der BGH festigt und erweitert seine Rechtsprechung zum Kleinbeteiligtenprivileg im Kontext der insolvenzrechtlichen Anfechtung nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO.

In the case of Re Guangdong Overseas Construction Corporation [2023] HKCFI 1340, the Honourable Madam Justice Linda Chan recognized and provided assistance to a mainland China appointed administrator over a mainland China company in liquidation despite the administrator's application being outside the scope of the insolvency cooperation mechanism between Hong Kong and mainland China courts. The Hong Kong court affirmed that its jurisdiction to recognize and assist office-holders appointed by a court of another jurisdiction derives from common law.

The EU Commission has presented a draft directive on the mandatory inclusion of a "pre-pack proceeding" in national insolvency laws.

On 7 December 2022, the European Commission published a draft directive harmonising certain aspects of insolvency law with the aim of facilitating distressed M&A by reducing legal uncertainties in cross-border transactions.