Die maßgeschneiderte Sanierungslösung für den Fußballverein in der Krise ist elementar für den zukünftigen Erfolg.
Die §§ 89 – 91 StaRUG: Eigenständiger Regelungsinhalt oder lediglich klarstellender Charakter? Wir klären auf!
Die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (Restrukturierungsrichtlinie) enthält in Kapitel 4 (Art. 17, 18) besondere Vorschriften zur Insolvenzanfechtung. Diese hat der deutsche Gesetzgeber mit den §§ 89 – 91 StaRUG in nationales Recht umgesetzt. Daher lohnt sich ein vertiefter Blick auf diese Vorschriften.
Richtliniengeber möchte Finanzierungen und Zwischenfinanzierungen schützen
Das StaRUG hat das deutsche Sanierungsrecht ergänzt. Der neu eingeführte Restrukturierungsbeauftragte kann dabei als Moderator der Sanierung fungieren.
Ein Verständnis für die Rolle des Restrukturierungsbeauftragten* erfordert einen Blick auf den Ursprung und das Ziel des StaRUG. Es wurde geschaffen, um Unternehmen präventive Instrumente zur Verfügung zu stellen, die frühzeitigere Restrukturierungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens ermöglichen.
Das StaRUG und der Restrukturierungsbeauftragte
Die Schlussabrechnungsfrist für viele Coronahilfen läuft am 31. Oktober 2023 ab. Es lohnt die Krisenfrüherkennung mittels rollierender Liquiditätsplanung.
What is the Guernsey solvency test?
The solvency test, found in section 527 of the Companies (Guernsey) Law 2008 as amended ("the Law"), is used to determine whether a Guernsey company is solvent. For non-regulated companies, it is a two-part test. For regulated companies there is a third part to the test[1] which concerns compliance with the solvency requirements imposed by their specific regulatory regimes. The test is cumulative, meaning that a company is insolvent if it fails any applicable part of the test.
Cash flow solvency