Eine Insolvenz bleibt nicht ohne Folgen für eine steuerliche Organschaft.
Es existieren im Grundsatz zwei Formen der steuerlichen Organschaft: die körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft, auch ertragsteuerliche Organschaft genannt, und die umsatzsteuerliche Organschaft. Gerät der Organträger oder eine Organgesellschaft in die Krise, kann dies erhebliche Auswirkungen auf den Bestand dieser Organschaften haben – insbesondere ab der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
In the aftermath of recent municipal bankruptcies in which issuers proposed and/or implemented bankruptcy plans involving partial discharges of the issuer’s payment obligation on insured bonds, there has been increased focus on whether municipal bond interest paid by a bond insurer after the bankruptcy plan’s effective date continues to be tax-exempt.