Reform des Insolvenzanfechtungsrechts
Das Gesetz zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts ist am 05.04.2017 in Kraft getreten. Im Fokus steht mit § 133 InsO die sogenannte Voranfechtung, die bislang in ihrer Ausprägung durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Kritik stand. Im Ergebnis musste ein Gläubiger so bereits dann mit einer Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter rechnen, wenn er seinem Schuldner eine Ratenzahlung gewährte.
In the aftermath of recent municipal bankruptcies in which issuers proposed and/or implemented bankruptcy plans involving partial discharges of the issuer’s payment obligation on insured bonds, there has been increased focus on whether municipal bond interest paid by a bond insurer after the bankruptcy plan’s effective date continues to be tax-exempt.