Die Corona-Krise zeigt bereits nach wenigen Monaten erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Lage vieler Unternehmen. Während sich die Bundesregierung bemüht, Hilfspakete auf den Weg zu bringen und Kurzarbeit zu fördern, sind die Folgen für viele Branchen vernichtend. Manche Unternehmen werden auf lange Sicht eine Insolvenz nicht abwenden können. Eine bevorstehende Insolvenz zeichnet sich oft dadurch ab, dass der Arbeitgeber nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitnehmer zu bezahlen.
Was passiert mit ausstehenden Löhnen?
Stellt der Insolvenzverwalter im Kündigungsschutzprozess einen Auflösungsantrag nach § 9 KSchG und löst das Arbeitsgericht daraufhin das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung auf, so erhält der Arbeitnehmer diese Abfindung aus der Insolvenzmasse (vollständig) ausbezahlt – anstatt (wie bisher angenommen) im Insolvenzverfahren nur einen Bruchteil dieser Abfindung geltend machen zu können.
Hintergrund
Ein Insolvenzverwalter kann sich nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit nicht auf die Wirksamkeit einer bereits ausgesprochenen Kündigung verlassen und das Ergebnis des Kündigungsschutzprozesses abwarten, sondern muss erneut kündigen, um die Entstehung von weiteren Ansprüchen des Arbeitnehmers als Neumasseverbindlichkeiten gemäß § 209 Abs. 2 Nr.
On Wednesday, the Court of Final Appeal ("CFA") reversed the lower courts' decision in the Yung Kee case1 , holding that the Hong Kong court has jurisdiction to order the winding up of Yung Kee Holdings Limited (the "Company"), a holding company incorporated in the British Virgin Islands and not registered in Hong Kong.
In 2014, the law of privilege was considered from various angles, with the year closing on a Court of Final Appeal decision emphasising the primacy of legal professional privilege ("LPP") as an absolute right guaranteed by the Basic Law of Hong Kong.
While the cases outlined below generally provide comfort that the law of privilege in Hong Kong holds strong, we offer a few practical points to help safeguard the privilege of legal advice:
The Court of Appeal has declined jurisdiction to wind up Yung Kee Holdings Limited (the "Company"), a company incorporated in the British Virgin Islands ("BVI"), upholding the decision of Harris J at first instance that the Company did not have "sufficient connection" with Hong Kong.