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Der BGH hat mit Entscheidung vom 27. Oktober 2022 (IX ZR 145/21) eine langwährende, insolvenzrechtliche Streitigkeit entschieden. In seiner Entscheidung nahm der BGH an, dass sich das Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters nach § 166 InsO nicht auf sonstige Rechte erstreckt. Dies legt einen lange bestehenden und intensiv geführten Streit bei, ob sich das Verwertungsrecht neben beweglichen Sachen im Besitz des Verwalters und abgetretenen Forderungen auch auf sonstige Rechte wie insbesondere verpfändete Gesellschaftsanteile oder abgetretene oder verpfändete IP-Rechte erstreckt.

In its decision of October 27, 2022 (IX ZR 145/21), the German Federal Court of Justice (BGH) ruled on a long-running dispute under German insolvency law. In its decision, the Court assumed that the insolvency administrator's right of realization under section 166 German Insolvency Code (InsO) does not extend to other rights.

Die anhaltenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Hotelbranche und eine mögliche Restrukturierungsoption

Über zwei Jahre nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie sind deren Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft immer noch deutlich spürbar. Insbesondere die Hotelbranche ist von der sogenannten 4. Welle, den derzeitigen Rekordinzidenzen sowie den damit verbundenen staatlich angeordneten Einschränkungen wie 2G (Plus)- bzw. 3G-Regelungen weiterhin stark betroffen.

Rettung durch Restrukturierung im Planverfahren (Restrukturierungsplan & Insolvenzplan)