Im deutschen Vertragsrecht gilt das Prinzip der Vertragstreue (pacta sunt servanda), welches die Verpflichtung zur Erfüllung von Verträgen zum Gegenstand hat. Hiervon werden im Falle der Insolvenz einer Vertragspartei Ausnahmen gemacht. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das Prinzip der Vertragstreue modifiziert.
Nachdem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereits im März 2015 einen Referentenentwurf hinsichtlich eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz vorgelegt hatte, hat der Bundestag mehr als ein Jahr nach der ersten Lesung den Gesetzesentwurf am 16. Februar 2017 doch noch verabschiedet. Nachdem nun auch der Bundesrat am 10.
In Berryman v Zurich Australia Ltd [2016] WASC 196 it was decided that a bankrupt's entitlement to claim a TPD benefit under a life insurance policy is not an entitlement that is divisible amongst the bankrupt's creditors, and therefore such an entitlement does not vest in the Official Trustee in bankruptcy. Tottle J of the Supreme Court of Western Australia ruled that the bankrupt insured could continue an action in his own name to recover the TPD benefit. Life insurers may need to adjust their claims' payment practices in light of the Berryman decision.