Fulltext Search

In a recent judgment on directors’ liability (Bundesgerichtshof, 18 November 2020, IV ZR 217/19), the German Federal Court of Justice (Bundesgerichtshof) has clarified the scope of D&O insurance coverage, holding that company directors are entitled to its protection.

Background

Was ist zu beachten?

Die Pandemie trifft die Wirtschaft mit voller Wucht und ein Ende ist weiterhin nicht absehbar. Um eine ungeordnete Insolvenzwelle zu vermeiden, hat der Gesetzgeber schnell reagiert und mit dem am 27. März 2020 in Kraft getretenen COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG) die Insolvenzantragspflicht zunächst bis zum 30. September 2020 suspendiert. Per Verordnung kann die Suspendierung bis zum 31. März 2021 verlängert werden.

Seit dem 1. März 2020 ausgereichte Darlehen unterliegen dank neuer Gesetzgebung Privilegierungen im Hinblick auf insolvenzrechtliche Anfechtungs- und Haftungstatbestände.

Am 27. März 2020 wurde das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG) verkündet. Dieses trat rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft.

Im Zuge der „Corona-Krise“ benötigen viele betroffene Unternehmen dringend staatliche Unterstützung, um akute Liquiditätsengpässe zeitnah abwenden zu können und um ihre Eigenkapitalquote zu stärken. Der Bund hat dazu nun das Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WStFG) erlassen. Das WStFG sieht die Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Stützung der Realwirtschaft vor (Ausführliche Informationen zum WSF wie bspw. zu Antragsberechtigungen, Voraussetzungen und Zuständigkeiten finden Sie u.a.

Die Hotelindustrie gehört zu den Branchen, die von der Corona-Krise am schwersten getroffen werden. Mitunter geht es um das schlichte Überleben der betroffenen Unternehmen. Wir möchten Ihnen in einem interdisziplinären Webinar einige der drängendsten Fragen beantworten, die Ihnen helfen sollen, durch diese herausfordernde Zeit durchzukommen.

Folgende Themen stehen im Fokus des Webinars:

Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise Liquiditätsprobleme entwickeln, sollen auf staatliche Finanzierungshilfen zurückgreifen können. Die Bundesregierung hat diesbezüglich ein Schutzschild beschlossen, der die Unternehmen mittels Kostensenkungen (durch arbeits-, steuer-, und sozialrechtliche Maßnahmen) sowie kurzfristiger Darlehen in der Krise stabilisieren soll. Weitere Maßnahmen werden derzeit zusätzlich auf Länderebene entwickelt.

The German Federal Court of Justice has tightened its grip on company directors again. In a recent judgment on directors’ liability in insolvency situations, the Court clarified the scope of sections 60- 61 of the German Insolvency Act.

In a recent judgment, the German Federal Court of Justice (Bundesgerichtshof) took the opportunity to clarify its position on sec. 17(2) German Insolvency Act (Insolvenzordnung, InsO). According to sec. 17(2) InsO a debtor is deemed insolvent if he is unable to pay his debts as they fall due (Zahlungsunfähigkeit).

A German insolvency administrator represented by Taylor Wessing claims back fees amounting to € 4.5 million from a leading German law firm paid by the insolvent company for restructuring advice. The claim is based on German rescission law.