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Nachfolgend wird die Einordnung der Umsatzsteuer in der Insolvenz als Masse- oder Insolvenzforderung und die Auswirkung auf die Gläubigerbefriedigung erläutert.

Die maßgeschneiderte Sanierungslösung für den Fußballverein in der Krise ist elementar für den zukünftigen Erfolg.

Die §§ 89 – 91 StaRUG: Eigenständiger Regelungsinhalt oder lediglich klarstellender Charakter? Wir klären auf!

Die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (Restrukturierungsrichtlinie) enthält in Kapitel 4 (Art. 17, 18) besondere Vorschriften zur Insolvenzanfechtung. Diese hat der deutsche Gesetzgeber mit den §§ 89 – 91 StaRUG in nationales Recht umgesetzt. Daher lohnt sich ein vertiefter Blick auf diese Vorschriften.

Richtliniengeber möchte Finanzierungen und Zwischenfinanzierungen schützen

Das StaRUG hat das deutsche Sanierungsrecht ergänzt. Der neu eingeführte Restrukturierungsbeauftragte kann dabei als Moderator der Sanierung fungieren.

Ein Verständnis für die Rolle des Restrukturierungsbeauftragten* erfordert einen Blick auf den Ursprung und das Ziel des StaRUG. Es wurde geschaffen, um Unternehmen präventive Instrumente zur Verfügung zu stellen, die frühzeitigere Restrukturierungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens ermöglichen.

Das StaRUG und der Restrukturierungsbeauftragte

Das StaRUG gibt Unternehmen die Möglichkeit, sich frühzeitig, im Rahmen eines geordneten Verfahrens und außerhalb eines Insolvenzverfahrens, zu sanieren.

Muss die Geschäftsführung in der Krise die Belange der Gläubiger stets vorrangig vor den Gesellschafterinteressen („shift of fiduciary duties“) behandeln?

Hat ein Erwerber von Geschäftsanteilen an einer Immobiliengesellschaft ein Sonderkündigungsrecht für bestehende Miet- oder Pachtverhältnisse?

Die Schlussabrechnungsfrist für viele Coronahilfen läuft am 31. Oktober 2023 ab. Es lohnt die Krisenfrüherkennung mittels rollierender Liquiditätsplanung.