BGH bestätigt die Pfändbarkeit des schuldnerischen Wohnungsrechtes am eigenen Grundstück – Was bedeutet das für die Insolvenzverwaltung und den Schuldner?
Als beschränkt persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers* als Wohnung zu benutzen, sog. Wohnungsrecht (§ 1093 BGB).
Das Wohnungsrecht im Vergleich zum Wohnrecht
Die Entscheidung des BGH zur Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln könnte der Grundstein einer neuen Linie in der Rechtsprechung werden.