Mit Entscheidung des BGH vom 27. Oktober 2022 (IX ZR 145/21) hat dieser die insolvenzrechtliche Streitigkeit zum Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters entschieden. Ausweislich der Entscheidung erstreckt sich das Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters nach § 166 InsO nicht auf sonstige Rechte, wie insbesondere verpfändete Gesellschaftsanteile oder abgetretene oder verpfändete IP-Rechte erstreckt. Der BGH lehnt eine analoge Anwendung ausdrücklich ab.
Keine Regelungslücke
Die produzierende Industrie in Deutschland wird derzeit durch massive Materialpreis- und Energiekostenerhöhungen aufgrund der mittelbaren Folgen der Corona-Pandemie, gestörten Lieferketten und dem Ukrainekrieg erheblich in Mitleidenschaft gezogen.
The manufacturing industry in Germany is currently being severely affected by massive increases in material prices and energy costs due to the indirect consequences of the Corona pandemic, disrupted supply chains and the Ukraine war.