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Ist der Vertragspartner insolvent, stellt sich die Frage nach der Einordnung der offenen Forderungen: Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit?

Ob man Insolvenz- oder Massegläubiger ist, spielt vor allem wegen der fast immer unterschiedlichen Befriedigungsquote eine große Rolle: Insolvenzforderungen werden nur in Höhe der (meist geringen) Insolvenzquote bedient, während Masseverbindlichkeiten (häufig auch als Masseforderung bezeichnet) grundsätzlich in voller Höhe vorab aus der Insolvenzmasse befriedigt werden.